Vorlage - VO/2018/06307  

Betreff: Die Unabhängigen: Grundstücksgeschäft St. Lorenz ZOB
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Baldy, Christoph
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
30.08.2018 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

a. Eine weitere Fristverlängerung zur Zahlung des Kaufpreises durch die Verwaltung zugunsten des Grundstückskäufers hat zu unterbleiben. Eine entsprechende Entscheidung bleibt allein der Bürgerschaft vorbehalten.

b. Der Grundstückskäufer ist unverzüglich aufzufordern, den fälligen Kaufpreis kurzfristig zu zahlen.

c. Sollte der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt werden, ist von der vertraglich vereinbarten Option zur Rückabwicklung des Kaufvertrages Gebrauch zu machen.

 


Begründung

Die Liegenschaft am ZOB wurde im Mai 2017 verkauft. Die Frist zur Zahlung des Kaufpreises ist vom Grundstückserwerber nicht eingehalten worden. Im Kaufvertrag ist für diesen Fall die Option zur Rückabwicklung des Vertrages vorgesehen. Auf die Anfrage im Hauptausschuss zur Kaufpreiszahlung und möglichen Rückabwicklung des Vertrages gab es folgende Antwort (Auszug aus der Niederschrift):

 

„Herr Senator Schindler teilt mit, dass der Kaufpreis noch nicht bezahlt ist. Der Bauantrag liegt zwischenzeitlich vor, eine Genehmigung konnte noch nicht erteilt werden.  Ob die noch nicht erfolgte Kaufpreiszahlung mit der noch nicht vorliegenden Genehmigung zusammenhängt oder welche Gründe sonst hierfür vorliegen, wird geprüft und zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses beantwortet. Eine weitere Nachfrage von Herrn Stolzenberg bezüglich der Frage, wer die Entscheidung über eine ggf. durchzuführende Rückabwicklung des Kaufvertrages trifft, beantwortet Herr Senator Schindler mit Hinweis, dass dies im Ermessen der Verwaltung liegt.“

 

Die Verlängerung der Fristsetzung zur Kaufpreiszahlung und die Entscheidung zur Rückabwicklung des Vertrages sollten nicht im Ermessen der Verwaltung liegen, da damit erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Hansestadt Lübeck verbunden sind.

 


Anlagen