Vorlage - VO/2018/06291
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Beschlussvorschlag
Die Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck wird so geändert, dass die nicht mit stimmberechtigten Mitgliedern im Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen der Bürgerschaft jeweils ein beratendes Mitglied entsenden können.
Im § 4 (1) wird entsprechend die Zahl der beratenden Mitglieder um 3 auf 13 erhöht.
In den § 4 (5) wird ein neuer Abschnitt d) eingefügt:
bis zu 3 weitere Mitglieder und die persönliche Vertretung, die auf Vorschlag der nicht durch stimmberechtigte Mitglieder im Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen der Bürgerschaft von der Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode berufen werden,
Begründung
– folgt –
Anlagen