Vorlage - VO/2018/06216  

Betreff: Antwort auf Anfrage des Bürgerschaftsmitglieds Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) gemäß § 16 GO - Verbleib von Stiftungsmitteln
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherBezüglich:
VO/2018/06164
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Schulenburg, Silke
Beratungsfolge:
Senat
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
30.08.2018 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage zu drei früheren Spenden für die Völkerkundesammlung: Wie wurde mit den Stiftungsmitteln nach Schließen des Völkerkundemuseums verfahren? Sind die davon angeschafften Ausstellungsmaterialien noch erhalten und, wenn ja, wo werden sie aufbewahrt?

 


Begründung

 

Zu Frage 1: Wie wurde mit den Stiftungsmitteln nach Schließen des Völkerkundemuseums verfahren?

Im Jahr 1981 erhielt die Hansestadt Lübeck eine Spende von Rudolf Groth in Höhe von 500.000 DM. Weitere 200.000 DM erhielt die Hansestadt 1985 als Legatspende von Herrn Groth († 7. Februar 1985).

Gemäß dem Bericht zur Konzeption für die Lübecker Völkerkunde vom 4.5.1987 bzw. 8.9.1987 wurden beide Spenden komplett zur Finanzierung des Umbaus und der Restaurierung des Zeughauses (1982 bis 1984) eingesetzt:

Die erste Spende Herrn Groths in Höhe von 500.000 DM diente zur anteiligen Finanzierung des 1. Bauabschnittes von 1882 bis 1984 (Erdgeschoß, Nordabschnitt des I. Obergeschosses und Seitenflügel).

Die zweite Spende in Höhe von 200.000 DM diente der anteiligen Finanzierung des 2. Bauabschnitts von 1986 – 1987 (Südabschnitt des I. Obergeschosses).

Bei der Spende von Herrn Ad. Christern handelt es sich ebenfalls um eine Legatspende in Höhe von 135.000 DM, die die Hansestadt Lübeck allerdings bereits 1969 für Zwecke der Völkerkundesammlung erhalten hat.

Gemäß o.g. Bericht ist auch diese Spende zugunsten der Völkerkundesammlung in den Umbau und die Restaurierung des Zeughauses geflossen, konkret: in die »Einrichtung der Eingangshalle zum Ausstellungssaal« und für den »Einbau von Spezialelementen« (Vitrinen).

Alle drei Spendenbeträge wurden also 20 bzw. 25 Jahre vor der endgültigen Schließung des Museums ihrem Verwendungszweck zugeführt.

 

Zu Frage 2: Sind die davon angeschafften Ausstellungsmaterialien noch erhalten und, wenn ja, wo werden sie aufbewahrt?

Von den Groth-Spenden wurden keine Materialien angeschafft, sondern nachhaltige investive Baumaßnahmen umgesetzt.

Die von der Christern-Spende angeschaffte Einrichtung wurde aufgrund ihres Alters (inzwischen über 30 Jahre) weitestgehend entsorgt. Museumsexperten geben die »Halbwertzeit« von Dauerausstellungen mit sieben bis maximal zehn Jahren an – dabei geht es nicht nur um die notwendige permanente Überprüfung von Inhalten, Aussagen und Interpretationen, sondern auch um die Ästhetik der Gestaltung und die Form der Präsentation, die in gewissen Abständen an Attraktivität verliert und daher kontinuierlich an zeitgemäße Rezeptionsgewohnheiten angepasst werden sollte.

Zwar können und sollten Ausstellungsmöbel wie Vitrinen aus Gründen der Nachhaltigkeit durchaus länger in Benutzung bleiben, mit drei Jahrzehnten haben aber auch diese ihre Bestandsdauer überschritten – zumal hier der Faktor der technischen Weiterentwicklung eine zusätzliche erhebliche Rolle spielt (Klimatisierung, Dichtung, Brandschutz, Lichtschutz, Diebstahlschutz, Beleuchtung etc.).

 


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2018/06164   Anfrage des Bürgerschaftsmitglieds Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) gemäß § 16 GO - Verbleib von Stiftungsmitteln   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2018/06216   Antwort auf Anfrage des Bürgerschaftsmitglieds Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) gemäß § 16 GO - Verbleib von Stiftungsmitteln   4.041.7 - Lübecker Museen   Antwort auf Anfrage öffentlich