Begründung für die Dringlichkeit:
Aufgrund des zwischen der Hansestadt Lübeck (HL) und Netz Lübeck GmbH geschlossenen Konzessionsvertrages besteht für die HL die Verpflichtung, alle anfallenden Planungs- und Baukosten, die zur Leitungsumverlegung notwendig sind, zu erstatten. Die Vergabe der Planungsleistungen ist in der VO/2013/00311 beschlossen worden. Die Netz Lübeck GmbH ist folgepflichtig und hat somit die Bauleistungen geplant und ausgeschrieben. Der Zuschlag an den Auftragnehmer für die Herstellung der Gleisquerung soll von der Netz Lübeck GmbH Ende Juli 2018 erteilt werden. Die Bindefrist endet zum 31.07.2018. Die Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, wenn die HL ihrerseits einen Auftrag an die Netz Lübeck GmbH erteilt. Das Angebot der Netz Lübeck GmbH liegt seit dem 05.07.2018 final vor. Um die Auftragserteilung an die Netz Lübeck GmbH zu beschließen, ist es notwendig, den Hauptausschuss am 10.07.2018 zu erreichen. Da das Gremium nicht mehr mit ordentlicher Ladefrist erreicht werden kann, wird nunmehr um Behandlung im Wege der Dringlichkeit gebeten.
Für die terminliche Umsetzung ist als Beginn 08/2018 vorgesehen. Begonnen wird mit den Start- und Zielbaugruben sowie den vorbereitenden Arbeiten im Gleisbereich. Hierfür sind nächtliche Sperrpausen mit der DB AG abgestimmt, beginnend am 11.09.2018 bis 04.10.2018.
Anlass
Mit den Berichten zum Zustand der Lübecker Brücken und Infrastrukturbauwerke an die politischen Gremien im September 2008 und August 2013 teilte der Bereich Stadtgrün und Verkehr mit, dass ein Großteil der Brücken in den nächsten Jahren umfassend saniert oder neu gebaut werden müssen, um die Verkehrssicherheit zu garantieren. Darin wurde mit besonderer Dringlichkeit die Bahnhofsbrücke genannt, die in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs die Fackenburger Allee über neun elektrifizierte Gleise führt und mit täglich 40.000 Kfz und 12 Buslinien die meist frequentierte Straße im Lübecker Stadtgebiet ist.
2011 wurde mit der Objekt- und Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke begonnen. Das Bestandsbauwerk überführt eine Vielzahl von Medienleitungen, wie Gas- und Wasserversorgung, Strom- und verschiedene Telekommunikationsleitungen, die während der Bauphase versorgungswirksam bleiben müssen.
Zwischen der HL und den Stadtwerken/Netz Lübeck GmbH wurde ein Konzessionsvertrag geschlossen. Dieser berechtigt die Netz Lübeck GmbH zur Verlegung, zum Betrieb und zur Unterhaltung von Leitungen die öffentlichen Verkehrswege (Straßen, Wege, Brücken, Plätze u. ä.) zu benutzen. Für diese Nutzung zahlt der Versorgungsträger eine Konzessionsabgabe. Diese richtet sich nach dem Preis- und Steuerrecht für die Elektrizitäts- und Gasversorgung und beträgt jeweils die höchstzulässige Konzessionsabgabe. Kommt es infolge eines Verlangens der HL (hier: Notwendigkeit des Ersatzneubaus) zu einer Änderung, Umlegung oder Entfernung einer vorhandenen Versorgungsanlage, so hat die HL der Netz Lübeck GmbH die dadurch entstehenden Kosten (siehe § 4 des Konzessionsvertrages) zu erstatten.
Weitere Medienträger wie z. B. Telekom, Global Connect, Kabel Deutschland etc. dürfen nach dem Telekommunikationsgesetz die Infrastruktur entgeltfrei nutzen, sind bei Baumaßnahmen folgepflichtig und tragen die Kosten jedoch selbst.
Die Bauleistungen in diesem Auftrag beziehen sich ausschließlich auf die Versorgungsleitung, die Eigentum der Netz Lübeck GmbH sind. Aus diesem Grunde kann seitens der HL keine Ausschreibung erfolgen, sondern nur eine direkte Vergabe bzw. eine Kostenübernahmeerklärung an die Netz Lübeck GmbH. Es obliegt dem Eigentümer der Versorgungsleitungen die Bauleistungen gemäß den geltenden Vorschriften und Vergaberecht auszuschreiben und zu vergeben.
Der für die Umverlegung notwendige Planungsauftrag wurde in der Vorlage VO/2013/00311 am 13.03.2013 beschlossen und an die Stadtwerke Lübeck Netz GmbH (später Umbenennung in: Netz Lübeck GmbH) vergeben.
Während der Planungsphase für die Leitungsumverlegung in Korrespondenz mit der Objekt- und Tragwerksplanung für den Brückenersatzneubau sind verschiedene Varianten für die Leitungsumverlegung diskutiert worden. Aufgrund der anstehenden Bebauung und des Gleisbereiches ist eine Brückenkonstruktion mit möglichst geringer Konstruktionshöhe zu wählen. Da die Unterkante des Überbaus aufgrund des einzuhaltenden Lichtraumprofils für den Eisenbahnverkehr der Zwangspunkt für den Ersatzneubau ist, führt jede Erhöhung der Konstruktionshöhe unmittelbar zu einer Erhöhung der Straßengradiente, also Straßenoberkante. Unter Berücksichtigung der angrenzenden Bebauung und Knotenpunkte sind die Erhöhungen möglichst auf ein Minimum zu begrenzen. Die Zwänge führten zur Wahl der WiB-Konstruktion (Walzträger in Beton) für den Brückenüberbau. Mit dieser Konstruktion können jedoch keine Versorgungsleitungen überführt werden.
So wurden z. B. eine separate Medienbrücke zwischen den Brückenüberbauten und ein begehbarer Medientunnel für die Leitungsüberführung als Varianten überlegt. Die Variante Medienbrücke musste verworfen werden, da die zusätzliche Brücke zwischen den Überbauten zu einer weiteren Verbreiterung des Brückenquerschnitts um ca. 3,00 m geführt hätte. Zudem ist eine Medienbrücke unterhaltungsintensiv und hätte, da die Brücke in das Eigentum der HL übergegangen wäre, enorme Folgekosten erzeugt.

Als weitere Variante wurde ein begehbarer Medientunnel mit einem Durchmesser von ca. 2,40 m überlegt. Die Lage des Medientunnels war direkt unter dem Brückenbauwerk. Aufgrund der Kosten und der – wenngleich geringeren Folgekosten als bei der Medienbrücke – wurde die Variant ebenfalls verworfen.

Ausgeführt werden soll die Variante, die Versorgungsleitungen in einem Microtunnel zu verlegen. Dieser führt östlich der Bahnbrücke unterhalb der Gleise, vom Grundstück hinter dem Stellwärterhaus (Startschacht) zum Grundstück Schwartauer Allee 2 (Zielschacht). Angeschlossen werden die querenden Leitungen über den Katharinenstieg auf der stadtauswärtigen Seite und über die Werner-Kock-Straße/Konrad-Adenauer-Straße an die Hauptversorgungsleitungen in der Fackenburger Allee (siehe Anlage 1). Es werden Gas-, Wasser- und Stromleitungen sowie die Leitungen der Telekom überführt. Die Telekom beteiligt sich anteilig an den Kosten. Der Microtunnel wird in das Eigentum von Netz Lübeck GmbH und Telekom übergehen.

In der weiteren Planungsphase sind die Leitungsumverlegungsarbeiten von der Netz Lübeck GmbH in Eigenregie geplant und ausgeschrieben worden.
Dem nationalen Ausschreibungsverfahren ging ein Teilnahmewettbewerb voraus, in dem potenzielle Bieter ihre Leistungsfähigkeit darlegen konnten. Es haben fünf Bewerber am Teilnahmewettbewerb teilgenommen. Drei Bewerber hatten die geforderten Bedingungen erfüllt und erhielten die Ausschreibungsunterlagen. Am 08.06.2018 fand die Submission für die Ausschreibung der Medienersatzbaumaßnahme zur Bahnhofsbrücke statt. Es haben zwei Bieter ein bewertbares Angebot abgegeben, ein Bieter sagte aufgrund von Kapazitätsschwierigkeiten ab.
Finanzierung
Für die Leitungsumverlegung ergibt sich gemäß Angebot Netz Lübeck GmbH sowie zusätzlicher Leistungen wie z. B. Bauoberleitung, Bauüberwachung Bahn, Pacht ein Gesamtfinanzbedarf von 3,0 Mio. EUR brutto, der sich wie folgt zusammensetzt:
Leitungsumverlegung 2.900 TEUR
Bauoberleitung, Bauüberwachung Bahn 50 TEUR
Nebenleistungen (Pacht, Abnahmegutachten etc.) 50 TEUR
Diese Kosten enthalten sowohl die Gleisquerung und den Anschluss der Versorgungsleitungen an die Hauptversorgungstrassen inkl. Tiefbauarbeiten etc. Der Kostenanteil für die Leitungen der Telekom ist nicht enthalten.
Die Baumaßnahme Ersatzneubau Bahnhofsbrücke ist eine Kreuzungsmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Als anrechenbare Kosten gelten alle Baukosten, die für die Erstellung des Bauwerkes notwendig sind, auch Kosten für Leitungsumverlegung, Grunderwerbskosten etc. Ausgenommen sind Ingenieurleistungen, für den Planungsaufwand bekommt der bauende Kreuzungspartner eine Zulage von 10 %.
Entsprechend dem Verlangen der beiden Kreuzungspartner (DB AG und HL) ergibt sich folgender Kostenteilungsschlüssel:
HL 53,89 %
DB AG 46,11 %.
Monetär bedeutet dieser Kostenteilungsschlüssel, dass die DB AG mit ca. 1,3 Mio. EUR an der Leitungsumverlegung beteiligt ist.
Die Maßnahme ist ebenso förderfähig nach dem GFVG, da die Leitungsumverlegung als Vorwegmaßnahme für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes notwendig ist.
Ein anzusetzender Vorteilsausgleich, den die Netz Lübeck GmbH ggf. an die HL zu zahlen hat, ist nicht enthalten und wird nach Fertigstellung und Schlussrechnung der Maßnahme entsprechend den geltenden Regelungen berechnet.
Die Mittel sind freigegeben und stehen auf dem Produktsachkonto 543001 044 7852000 (Bundesstraßen/Neubau Bahnhofsbrücke/Tiefbaumaßnahmen) zur Verfügung.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr befürwortet die Projektfreigabe für die Leitungsumverlegung als Vorwegmaßnahme für den Ersatzneubau Bahnhofsbrücke.