Vorlage - VO/2018/06203  

Betreff: Dritter Evaluationsbericht "Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung - Schwerpunkt Personal"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Senatorin Kathrin Weiher
2. Senator Sven Schindler
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Albrecht, Petra
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
04.09.2018 
2. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
06.09.2018 
2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
20.09.2018 
2. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Evaluation Fortschreibung Schuljahr 2017_4 07 18.docx

Beschlussvorschlag

Überprüfung der erbrachten Leistungen, der Personalausstattung  und der Kostenentwicklung

 

 


Begründung

 

Zu Beginn des Schuljahrs 2013/14 wurde von der Stadt (als Jugendhilfe – und Sozialhilfeträger), den freien Trägern der Jugendhilfe und dem Schulamt das Modellprojekt „Poolmodell  zur Beförderung einer inklusiven Beschulung“ flächendeckend in Lübeck eingeführt. Die ständig steigende Nachfrage nach Schulbegleitung und damit einhergehend die wachsende Unzufriedenheit von Eltern und Schulen wegen fehlender Unterstützung sowie der zunehmende Aufwand in der Verwaltung waren ausschlaggebend dafür gewesen, neue Wege in der Bereitstellung dieser Hilfe zu beschreiten. Eine erste Evaluation erfolgte bereits im Schuljahr 2014/15 (VO/2015/02773) und als Ergebnis wurde u.a. festgehalten, dass

 

  • Eltern, Schulen und Verwaltung vom Wegfall des aufwändigen Antragsverfahren profitieren
  • die erforderlichen Hilfen rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres zur Verfügung stehen
  • durch das Poolmodell eine Vielzahl von Kindern erreicht wird, deren Familien in der Vergangenheit keinen Antrag  auf Einzelhilfe stellten und die Doppel- und Mehrfachbetreuungen in einer Klasse vermieden wird
  • durch gesicherte Verträge und durch vorrangigen Einsatz der Betreuungskräfte des Nachmittagsangebots als  I – HelferInnen der Ganztag gestärkt und die Fachkräftegewinnung unterstützt wird.

 

Das Lübecker Modell wurde vom Land zum Vorbild genommen wurde, als es zum Schuljahr 2015/16 die Schulassistenz an Grundschulen einführte, um eine schulische Unterstützungsstruktur für die inklusive Bildung auf den Weg zu bringen. Das Land  stellt den Schulträgern seitdem dafür finanzielle Ressourcen zur Verfügung, die in Lübeck in das Budget des Integrations-Pools einfließen (für weiterführende Schulen erhält die Stadt bislang Moratoriumsmittel). Vor der Verstetigung des I – Pools erfolgte im Schuljahr 2016/17 die zweite umfassende Evaluation (VO/2017/04895), festgehalten wurde u.a., dass

 

 

          die Transparenz in der Leistungserbringung und  - vergütung nur eingeschränkt erreicht ist, es fehlte in der Rückmeldung der Träger zum eingesetzten Personal der Bezug zum Sozialraum. Vereinbart wurde daher eine Erhebung der Daten für jeden Schulstandort (die in diesen Bericht einfließt)

          die Verzahnung von Vor – und Nachmittag weiter verbessert wurde, der Anteil der pädagogischen Fachkräfte je nach Sozialraum bzw. – träger jedoch sehr unterschiedlich ist  

          es im Poolmodell Problemfälle gibt, die besondere Regelungen erfordern: Berufsschulen, kleine Schulen bzw. für Schulen mit wenig Maßnahmen und Kindern mit besonders hohem Förderbedarf.

 

Da sich  das Poolmodell in der Praxis bewährt hatte, wurde der Übergang in feste Strukturen empfohlen und zum Schuljahr 2017/18 umgesetzt. Schwerpunkt dieser dritten Evaluation ist das Personal innerhalb des I-Pools.

 


Anlagen

Dritter Evaluationsbericht „Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung“ – Schwerpunkt Personal

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Evaluation Fortschreibung Schuljahr 2017_4 07 18.docx (247 KB)