Vorlage - VO/2018/06202  

Betreff: Dringlichkeitsantrag BM Dr. Grohmann (CDU): Resolution: Lübecker Frauenhäuser brauchen mehr Unterstützung des Landes
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales
05.07.2018 
1. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023 (konstituierende Sitzung) geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss der Lübecker Bürgerschaft appelliert an die Landesregierung, die im Haushalt eingestellten Finanzmittel zur Unterstützung von Frauen in Not in Lübeck frühzeitig bereitzustellen. In der Hansestadt Lübeck besteht aktuell sowohl ein akuter Bedarf an Plätzen in den beiden Frauenhäusern als auch an Wohnungen für das Anschlusswohnen. Wir bitten den Bürgermeister, hier unverzüglich in Verhandlungen mit der Landesregierung zu treten und den beiden Frauenhäusern alle nötige Unterstützung bei der Stellung der dringlichen Förderanträge zu gewähren. Der Bürgermeister möge weiterhin prüfen, in wie weit die städtische Wohnungsbaugesellschaft „Trave“ hier kurz- und langfristig unterstützen kann.

 

Eine weitere Aufstockung der städtischen Förderung außerhalb der bereits im Haushalt der Hansestadt Lübeck eingestellten Mittel ist diesbezüglich jedoch nicht möglich.

 

Der Sozialausschuss der Lübecker Bürgerschaft bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen der beiden Frauenhäuser, welche mit unermüdlichem Engagement sich um die Belange der schutzsuchenden Frauen und ihrer Kinder bemühen.

 


Begründung

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung heißt es „Wir wollen die bestehenden Strukturen weiterentwickeln und die Anzahl der Frauenhausplätze bedarfsgerecht ausbauen. Bis zu einer Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs werden wir ein Förderprogramm in Höhe von insgesamt drei Millionen Euro für die Haushalte 2018 und 2019 auflegen, um die dringlichsten Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen.“.

 

In der Hansestadt Lübeck besteht aktuell dringender Handlungsbedarf, der keinen weiteren Aufschub duldet. Es ist auch die Aufgabe des Landes, Plätze für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung zu stellen, die Zuflucht vor häuslicher Gewalt suchen.

 

Die Istanbul-Konvention ist einzuhalten.

 


Anlagen