Vorlage - VO/2018/06162  

Betreff: Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) - Ausbau des Lübecker Flughafens / Insolvenzverfahren
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Anhörung
26.06.2018 
1. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2018-2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat Klagen der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm sowie die eines Grundstückeigentümers gegen die Erweiterung des Lübecker Flughafens abgelehnt. In einer Pressemitteilung erklärte Bürgermeister Lindenau hierzu:

 

 Die Hansestadt Lübeck begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.               Nach nunmehr fast zehn Jahren erhält der Flughafen Planungssicherheit für einen               geordneten Ausbau, sobald das Urteil rechtskräftig wird.

 

Hierzu bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

1. Die Stadt hat sich dazu verpflichtet, für einen Ausbau des Flughafens 5 Millionen Euro an Investitionsmitteln bereitzustellen.

 

a) In welcher Höhe und für welche Maßnahmen sind diese Mittel bereits verbraucht?

b) Mit welchem Haushaltsjahr rechnet der Bürgermeister mit der Haushaltswirksamkeit der noch verbleibenden Mittel bei seinen Planungen?

 

2. Unterliegt das Abrufen der noch offenen Investitionsmittel der Stadt einer zeitlichen Beschränkung im Vertrag? Wenn ja, bis wann läuft die Frist?

 

3. Wann würde im Hinblick auf das Abrufen der Mittel zivilrechtlich Verjährung eintreten?

 

4. Ist der Flughafenbetreiber oder eine in seinem Auftrag handelnde Person an die Verwaltung mit dem Ziel herangetreten, vertragliche Fristen für die Gewährung der Investitionsmittel zu verlängern oder Verjährungsfristen zu unterbrechen bzw. zu hemmen oder auf den Einwand der Verjährung zu verzichten?

 

5. Wann wird erneut überprüft, ob die wirtschaftlichen Annahmen, die der Ausbauentscheidung zu Grunde lagen, weiterhin vorliegen? Wer überprüft dies?

 

6. Ist der Flughafenbetreiber oder eine in seinem Auftrag handelnde Person an die Verwaltung mit dem Ziel herangetreten, auf den Ausbau gemäß Planfeststellungsbeschluss ganz oder teilweise zu verzichten?

 

7. Eine Hauptausschussanfrage im Oktober 2015 ergab (VO/2015/03126), dass das Insolvenzverfahren Yasmina noch nicht abgeschlossen war. Inzwischen ist das Insolvenzverfahren PuRen hinzugetreten.

 

Hierzu frage ich den Bürgermeister:

 

a) Welchen Stand haben die beiden vorgenannten Insolvenzverfahren?

b) Falls inzwischen ein Abschluss vorliegt: Mit welchen Forderungen haben die Stadt und ihre Gesellschaften in den Insolvenzverfahren Befriedigung erfahren? In welcher Höhe ist ein Ausfall zu verzeichnen?

 

 

8. Die vorgenannte Anfrage ergab flughafenbedingte Ausgaben der Stadt für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Berater wie folgt:

 

Empfänger

2013

2014

2015

Rechtsanwälte

77.757,40

155.654,95

153.098,87

Wirtschaftsprüfer

612,65

15.759,00

10.892,45

Berater

3.729,89

17.875,50

--

 

Welche Ausgaben schlagen für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 zu Buche? Mit welchen Ausgaben rechnet der Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018?

 

Ich bitte soweit möglich, die Fragen mündlich in der Ausschusssitzung am 26. Juni 2018 zu beantworten und schriftlich nachzureichen.

 


Begründung

Erfolgt mündlich.

 


Anlagen