Vorlage - VO/2018/06112  

Betreff: Anfrage des beratenden Ausschussmitgliedes Christian Weise (KEV) an die Verwaltung bezüglich der Geschwisterermäßigung für Kinder in Betreuten Grundschulen.
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
07.06.2018 
38. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Ich bitte um schriftliche Beantwortung folgender Fragen bezüglich einer Geschwisterermäßigung für Kinder in Betreuten Grundschulen:

  1. In welchen Betreuten Grundschulen und seit wann können Eltern eine Geschwisterermäßigung für ihre dort betreuten Kinder beantragen, falls weitere Geschwister in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege oder Betreuten Grundschulen betreut werden?
  2. Wurden die Eltern in den betreffenden Standorten über die Möglichkeit der Geschwisterermäßigung informiert? Falls ja, von wem? Falls nein, warum nicht?
  3. Sind Träger von Betreuten Grundschulen seitens der Verwaltung gebeten worden, über die Möglichkeit der Geschwisterermäßigung nur auf individuelle Nachfrage hin zu informieren?

 


Begründung

Aus Schilderungen betroffener Eltern haben wir erfahren, dass nicht überall offiziell über die Einführung der Geschwisterermäßigung auch an Betreuten Grundschulen informiert worden sei bzw. die Informationen sogar zurückgehalten wurden. So wäre es dem Zufall überlassen, ob Eltern von dieser Möglichkeit erfahren und dementsprechend einen Antrag auf Geschwisterermäßigung stellen können. Hierdurch würde nach unserer Auffassung der Grundsatz der Gleichbehandlung missachtet werden.


Anlagen