Vorlage - VO/2018/06105  

Betreff: Freigabe Fortführung Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck (5.691)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Stürmer, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
04.06.2018 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
12.06.2018 
78. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

Mit der Ausschreibung der Unterhaltungsmaßnahmen an den Gewässern II. Ordnung im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck wird begonnen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: LWG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Im Lübecker Stadtgebiet gibt es ein weitverzweigtes Netz von Bächen und offenen Gräben (insgesamt rd. 130 km Gewässer II. Ordnung). Diese Gewässer haben die Aufgabe, das anfallende Oberflächenwasser, welches nicht verdunstet, versickert oder von den Pflanzen während der Vegetationsperiode benötigt wird, in die Wakenitz, Trave und Ostsee abzuführen. Damit dies schad- und reibungslos funktionieren kann, müssen die Gewässer regelmäßig von Pflanzen, Sandablagerungen und anderen Abflusshindernissen (z. B. umgestürzte Bäume) befreit werden. Eine Unterlassung dieser Tätigkeiten hat erhebliche Auswirkungen auf das gesamte Entwässerungsnetz der Hansestadt Lübeck und würde zu Beschädigungen an Gebäuden, Straßen usw. führen.

 

Die regelmäßige Gewässerunterhaltung, unter Berücksichtigung der Belange des Natur-, Arten- und Umweltschutzes, ist für die Aufrechterhaltung der notwendigen Entwässerung (Vorflut) zwingend erforderlich und gem. des Schleswig-Holsteinischen Landeswassergesetzes (LWG SH) eine öffentlich rechtliche Verbindlichkeit.

 

Kosten

Die Kosten betragen für die Maßnahmen von September 2018 bis August 2023 gemäß Kostenberechnung insgesamt 660.000,00 EUR netto, bzw. 132.000,00 EUR jährlich. Im Jahr 2018 entstehen somit anteilige Kosten in Höhe von 44.000 EUR. Notwendige Mittel werden in den Haushaltsaufstellungsverfahren berücksichtigt; die erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2018 sind geordnet und freigegeben.

Entsprechend der mit den Entsorgungsbetrieben Lübeck (EBL) geschlossenen Verwaltungsvereinbarung, sowie einem Zuschuss vom Land, werden rd. 70% erstattet.

 

Vergabeart

Die Maßnahme wird nach Freigabe durch den Hauptausschuss als Fünfjahresvertrag öffentlich ausgeschrieben. Der Auftrag wird stufenweise nach Freigabe der Haushaltsmittel für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 erteilt.

 

 


Anlagen

Finanzielle Auswirkungen (Anlage 1)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (11 KB)