Vorlage - VO/2018/06095  

Betreff: Benennung von Delegierten und Gäste für die Mitgliederversammlung beim Städtetag Schleswig-Holstein
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
14.06.2018 
1. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 - 2023 (Konstituierende Sitzung) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Für die Mitgliederversammlung beim Städtetag Schleswig-Holstein werden die in der Anlage genannten Personen als Delegierte und Gäste benannt.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

x

Vorschläge der Lübecker Fraktionen sind in der Anlage 1 aufgeführt.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

 

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

x

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

Durch Satzung des Städtetags Schleswig-Holstein vorgeschrieben

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

entfällt

 


Begründung

Nach § 7 Abs. 5 der Satzung können von den Mitgliedsstädten als stimmberechtigte Vertreter/innen Mitglieder der Stadtvertretung und Stadtverwaltung entsandt werden. Die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder soll aus vom Volk gewählten Rats- bzw. Bürgerschaftsmitgliedern bestehen. Ihre Namen und Anschriften sind der Geschäftsstelle nach ihrer Wahl durch die Mitgliedsstadt anzugeben.

 Zur Benennung der Delegierten geben wir folgende Erläuterungen:

 

Stimmberechtigte Delegierte:

 

 - Die Mitgliedsstädte benennen nach § 7 Abs. 4 der Satzung:

 

  Flensburg   4 Vertreterinnen/Vertreter

 Landeshauptstadt Kiel 10 Vertreterinnen/Vertreter

 Hansestadt Lübeck   9 Vertreterinnen/Vertreter

  Neumünster   4 Vertreterinnen/Vertreter

 

 - Die Delegierten werden für die gesamte Zeit der Kommunalwahlperiode gewählt.

 

- Nach der Satzung des Städtetages Schleswig-Holstein ist ein bestimmtes Wahlverfahren für die Benennung der Delegierten für die Mitgliederversammlung nicht vorgeschrieben.

 

Gastdelegierte

Die Städte haben bisher immer davon Gebrauch gemacht, einige Gäste ohne Stimmrecht aus der Ratsversammlung/Bürgerschaft oder aus der Verwaltung zu entsenden. Dabei sollte es bleiben. Aus Platzgründen sollte die Zahl der Gäste jedoch auf höchstens zwei aus jeder Stadt beschränkt bleiben.

 


Anlagen