Vorlage - VO/2018/06091  

Betreff: Benennung der stellvertretenden Delegierten für die Mitgliederversammlung beim Städtetag Schleswig-Holstein
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
14.06.2018 
1. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 - 2023 (Konstituierende Sitzung) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die in der Anlage 1 genannten Personen werden als stellvertretende Delegierte für die Mitgliederversammlung beim Städtetag Schleswig-Holstein benannt.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Vorschläge der Lübecker Fraktionen sind in der Anlage 1 aufgeführt.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

 

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

durch Satzung des Städtetags Schleswig-Holstein vorgeschrieben

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 


Begründung

Nach § 7 Abs. 5 der Satzung können von den Mitgliedsstädten als stimmberechtigte Vertreter/innen Mitglieder der Stadtvertretung und Stadtverwaltung entsandt werden. Die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder soll aus vom Volk gewählten Rats- bzw. Bürgerschaftsmitgliedern bestehen.

Für jedes stimmberechtigte Mitglied kann eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter benannt werden.


Anlagen

1