Vorlage - VO/2018/06090  

Betreff: Benennung von Vertreterinnen und Vertretern in den Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
14.06.2018 
1. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 - 2023 (Konstituierende Sitzung) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die in der Anlage 1 genannten Vertreterinnen und Vertreter werden in den Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein für die Hansestadt Lübeck entsandt.


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Vorschläge der Lübecker Fraktionen sind in der Anlage 1 aufgeführt.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

 

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

Durch Satzung des Städtetages Schleswig-Holstein vorgeschrieben.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

entfällt

 


Begründung

Die Satzung des Städtetages bestimmt in § 8 Abs. 3, dass sich der Vorstand aus der/dem Vorsitzenden und höchstens neun Vertreterinnen/Vertretern der Mitgliedsstädte zusammensetzt.

Bisher wurden stets die Oberbürgermeister(-innen)/Bürgermeister(-innen) und Stadtpräsidentinnen/Stadtpräsidenten aus den Mitgliedsstädten in den Vorstand berufen sowie je ein weiteres Mitglied aus Kiel und Lübeck.

Für die Hansestadt Lübeck sind daher 3 Personen für den Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein zu benennen


Anlagen