Vorlage - VO/2018/06088  

Betreff: Bericht über die Schulbudgets an berufsbildenden Schulen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Wussow, Manja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
20.09.2018 
2. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
27.09.2018 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 bis 2023 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Produktkontrakt in dem Schulprodukt 233001 Berufsschulen enthält die Vereinbarung, über die Bildung der schulbezogenen Budgets zu berichten.

 


Begründung

Die Hansestadt Lübeck hatte sich im Jahr 2003 nach einer intensiven Diskussion dafür entschieden, den Weg der Schaffung von regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) nicht zu gehen, sondern den beruflichen Schulen innerhalb der Organisation Befugnisse einzuräumen, die eine mit den RBZ vergleichbare Situation herstellen. Es lässt sich heute, nach fast 15 Jahren feststellen, dass die beruflichen Schulen diesen eigenen Lübecker Weg immer noch bestätigen.

In Abweichung vom Verfahren für die allgemein bildenden Schulen sind es die beruflichen Schulen selbst, die die insgesamt bereitstehenden Haushaltsmittel auf die einzelnen Schulen verteilen. Hierzu erarbeitet die Schulverwaltung einen Vorschlag, der dann im Kreise der Berufsschulleitungen diskutiert und entschieden wird.

Dabei hat sich, wie in den allgemein bildenden Schulen auch, eine Verteilung nach Schülerzahlen als die  tragfähigste Lösung erwiesen. Die eher kaufmännisch ausgerichteten Schulen erhalten im konsumtiven Bereich einen je SchülerIn niedrigeren Betrag als die technisch ausgerichteten Schulen. Für die Jahre 2017 und 2018 ergeben sich folgende Werte:

 

Ausrichtung

Betrag in Euro

2017

Schüler/Jahr

Betrag in Euro

2018

Schüler/Jahr

Kaufmännisch

71,00

73,11

Technisch

112,52

115,87

 

Für die Ausstattung der Schulen, die in Festwerten für Klassenräume und den IT-Bereich geordnet sind, stehen im konsumtiven Haushalt die Mittel zur Verfügung, die zum Festwerterhalt erforderlich sind. Das Gesamtvolumen hierfür steht konstant in beiden Berichtsjahren mit 325.081 € zur Verfügung. Die Bereiche Schule und Sport und Haushalt und Steuerung sind in Zusammenarbeit mit den beruflichen Schulen dabei, die Festwerte sowohl quantitativ als auch qualitativ weiterzuentwickeln.

Für die Ausstattung der Schulen standen im Investitionshaushalt 2017 je Schüler 27,98 € und stehen im Investitionshaushalt 2018 je Schüler 28,43 € zur Verfügung. Der Bereich erwartet für 2018, dass das zugewiesene Budget ausreichen wird, um den Ausstattungsbedarf der Schulen zu decken. Dies nicht zuletzt deshalb, weil, wie mit dem Bereich Haushalt und Steuerung vereinbart, die Schulen für ihre Ausstattung die investiven Mittel des laufenden Jahres 2018 erhalten sowie im Bedarfsfall zusätzlich die von ihnen angesparten Beträge des Vorjahres durch unterjährige Bereitstellung. Dies unterstützt den wirtschaftlich vernünftigen Mitteleinsatz.

Die beruflichen Schulen machen daneben unterjährig bei erhöhtem Mittelbedarf rege von der Möglichkeit eines Budgettauschs Gebrauch, um Schwerpunkte des jeweiligen Jahres der einzelnen Schule im Einvernehmen zu bilden.

Den technisch ausgerichteten Berufsschulen stehen neben den zuvor genannten Beträgen schülerzahlunabhängig je Haushaltsjahr für den Bedarf an Großgeräten ein je Schule ermittelter Betrag zur Verfügung. So wurde in der Emil-Possehl-Schule Anfang diesen Jahres eine neue CNC-Fräsmaschine für fast 160.000 € angeschafft. Der Großgeräteansatz trägt wesentlich mit dazu bei, in den beruflichen Schulen ein zeitgemäßes Unterrichtsangebot zu machen. Da die beruflichen Schulen im Wettbewerb mit anderen beruflichen Schulen stehen, ist ein attraktives Angebot von großer Wichtigkeit.

 


Anlagen