Vorlage - VO/2018/05963
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Beschlussvorschlag
Allgemeine Vorbemerkung:
Der vorliegende Bericht betrifft den Zuständigkeitsbereich des Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck.
Da der Beauftragte für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck keine eigenen
Berichte in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen kann und dieses nur dem Fachbereich möglich ist, wird der Bericht formal über den Fachbereich Wirtschaft und Soziales
eingebracht.
Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der
Antworten ausschließlich der Beauftragte für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt
Lübeck selbst verantwortlich ist.
Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales wird zu den einzelnen Anfragen bzw. Berichten nur
dann eine eigene Anmerkung verfassen, wenn auch städtische Verwaltungseinheiten von
gestellten Fragen betroffen sind und zu den Mitteilungen entsprechende Ergänzungen notwendig sind.
Begründung
Begründung:
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 30.09.2010 mit der Richtlinie der Hansestadt Lübeck für die Beauftragte / den Beauftragten für Menschen mit Behinderung in § 1 Abs. 7
beschlossen: „Die/der Beauftragte erstattet der Bürgerschaft einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht.“
Der Jahresbericht ist in der Anlage beigefügt.
Anlagen
Jahresbericht 2017 des Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Hansestadt Lübeck
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Jahresbericht Behindertenbeauftragter 2017.docx (61 KB) |