Vorlage - VO/2018/05963  

Betreff: Jahresbericht 2017 des Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Justin, Siglinde
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
08.05.2018 
39. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
04.06.2018 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
07.06.2018 
38. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
11.06.2018 
29. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
26.06.2018 
1. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2018-2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
30.08.2018 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Jahresbericht Behindertenbeauftragter 2017.docx

Beschlussvorschlag

 

 

Allgemeine Vorbemerkung:

 

Der vorliegende Bericht betrifft den Zuständigkeitsbereich des Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck.

 

Da der Beauftragte für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck keine eigenen

Berichte in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen kann und dieses nur dem Fachbereich möglich ist, wird der Bericht formal über den Fachbereich Wirtschaft und Soziales

eingebracht.

 

Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der

Antworten ausschließlich der Beauftragte für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt

Lübeck selbst verantwortlich ist.

 

Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales wird zu den einzelnen Anfragen bzw. Berichten nur

dann eine eigene Anmerkung verfassen, wenn auch städtische Verwaltungseinheiten von

gestellten Fragen betroffen sind und zu den Mitteilungen entsprechende Ergänzungen notwendig sind.

 

 

 

 

 

 

 

 


Begründung

Begründung:

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 30.09.2010 mit der Richtlinie der Hansestadt Lübeck für die Beauftragte / den Beauftragten für Menschen mit Behinderung in § 1 Abs. 7

beschlossen: „Die/der Beauftragte erstattet der Bürgerschaft einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht.“

Der Jahresbericht ist in der Anlage beigefügt.

 


Anlagen

Jahresbericht 2017 des Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Hansestadt Lübeck

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Jahresbericht Behindertenbeauftragter 2017.docx (61 KB)