Vorlage - VO/2018/05927  

Betreff: Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck:
B-Plan 23.26.00 - Schönböckener Straße 102-104/Hagenskoppel (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
16.04.2018 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-03-12_Anlage 1_Benennung_Vierhörn

Beschlussvorschlag

Im Stadtteil St. Lorenz-Nord, Gemarkung Schönböcken, wird die geplante Erschließungsstraße im Rahmen des B-Plans 23.26.00 – Schönböckener Straße 102-104/Hagenskoppel - gemäß Anlage 1 wie folgt benannt:

Vierhörn: für die von der Schönböckener Straße nach Norden abgehende geradlinige Zufahrt und die ringförmige Erschließungsstraße.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.02.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße 102-104/ Hagenskoppel – und die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Schönböckener Straße/Hagenskoppel“ gefasst.

Für das Areal des ehemaligen Pflanzenschutzamtes an der Schönböckener Straße schafft dieser die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Einfamilienhausgebietes.

Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine geradlinige Zufahrt von der Schönböckener Straße aus, an die sich eine ringförmige Erschließungsstraße anschließt. Insgesamt ähnelt diese Form der Erschließung einem kleinen „q“, für die gemäß Anlage 1 die Straßenbenennung erforderlich ist.

Ortstypische Flurnamen wurden bereits bei der Benennung der umliegenden Straßen berücksichtigt (Hagenskoppel, Rapsacker, Lübschenfeld, Kreienkoppel…..), so dass diese alte und historisch wertvolle Information erhalten bleibt.

Nach interner Abstimmung schlägt der Bereich Stadtgrün und Verkehr in Anlehnung an die Geometrie des zu bebauenden Geländeareals den neuen Straßennamen Vierhörn (= Viereckenstück) für die Zufahrt einschließlich Ringstraße vor.

 


Anlagen

Anlage 1 – Plan zur Benennung: Auszug aus dem B-Plan 23.26.00

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2018-03-12_Anlage 1_Benennung_Vierhörn (2335 KB)