Vorlage - VO/2018/05868
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Beschlussvorschlag
Die Kindertagespflege erhält zwei beratende Sitze im Jugendhilfeausschusses für
a) eine Elternvertretung von Kindern, die in der Kindertagespflege betreut werden und deren Stellvertretung sowie
b) für eine Vertretung der Kindertagespflegepersonen und deren Stellvertretung.
Begründung
Bisher ist die Kindertagespflege nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten, obgleich aktuell rd. 1.000 Kinder unter drei Jahren und im Elementarbereich von Kindertagespflegepersonen betreut werden. Damit die Interessen der Eltern als auch der Kindertagespflegepersonen im Ausschuss vertreten werden können, ist ihnen jeweils ein Sitz im Ausschuss zur Verfügung zu stellen.
Anlagen