Art der Ausschreibung:
beschränkte Ausschreibungen nach VOB
Kurzbeschreibung der Maßnahmen:
Bei dem DSK-Verfahren handelt es sich um das Versiegeln von schadhaften Fahrbahnoberflächen durch das Überziehen mit einer ca. 1 cm dicken kalten Asphaltschicht. Hierdurch wird die Oberfläche neu versiegelt und die Schädigung der Fahrbahnsubstanz durch eindringendes Regenwasser wird verzögert. Je nach Schädigungsgrand der jeweiligen Straße wird bei dem DSK-Verfahren von einer Lebensdauer von fünf bis acht Jahren ausgegangen.
Durch die geringe Dicke (ca. 1 cm) der aufzubringenden Schicht ist das Anpassen von Bordsteinen und Nebenanlagen (z. B. Gehwege) in der Regel nicht notwendig.
Das gewählte Bauverfahren wird zudem bei Straßen eingesetzt, in denen eine klassische Deckschichtsanierung (fräsen und Einbau von Walzasphalt) technisch nicht mehr möglich ist (großflächige Fräsdurchbrüche bei zu geringen vorhandenen Asphaltstärken oder „runde Querschnitte“, die den Einsatz von Asphaltfertigern nicht zulassen).
Mittlerweile wird das DSK-Verfahren verstärkt auch für sogenannte Verkehrssicherungsmaßnahmen eingesetzt.
Gemäß Ermittlung im Masterplan Straßen 2013 bis 2018 (VO/2013/00547) besteht für die Erhaltung der Hauptverkehrsstraßen ein durchschnittlicher investiver Bedarf von 7,6 Mio. €/ Jahr. In 2018 stehen für Erhaltungsmaßnahmen 1,535 Mio. € im Investitionshaushalt zur Verfügung. Dies entspricht lediglich 20 % des Ansatzes aus dem Masterplan. Mit diesen Rahmenbedingungen kann der flächendeckende Substanzverfall des Infrastrukturvermögens Straße nicht aufgehalten werden. Auf die Hansestadt Lübeck werden mittel- bis langfristig Kosten zukommen, die erheblich über dem Ansatz des Masterplans liegen werden, da immer mehr Straßen grundhaft saniert werden müssen. Die bedeutet auch, dass verkehrlich größere Eingriffe erforderlich werden, da grundhafte Sanierungen mehrere Monate dauern (im Vergleich Deckenerneuerungen nur wenige Tage).
Dem Straßenbaulastträger obliegt gemäß Straßen- und Wegegesetz SH die Verkehrssicherungspflicht. Da ausreichende Mittel für fachgerechte Sanierungen nicht zur Verfügung stehen, muss die Oberfläche von verschiedenen Hauptverkehrsstraßen mit dem DSK-Verfahren kurzfristig in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden. Durch die Verkehrssicherungsmaßnahmen werden Straßensperrungen bzw. Beschränkungen für eine gewisse Zeit vermieden.
Die Instandsetzung ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit unabdingbar. Gleichzeitig erfolgt eine erhebliche Steigerung des Gebrauchswertes für die Nutzer.
Nach jetzigem Stand soll die Instandsetzung in folgenden Straßen erfolgen:
St. Jürgen/Innenstadt |
Falkenstraße/Hüxtertorallee (Verkehrssicherungsmaßnahme) |
Parade Pferdemarkt Overbeckstraße Müggenbusch Kastanienallee Große Alte Fähre Kleine Burgstraße Dr.-Julius-Leber-Straße |
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St. Lorenz |
Am Dreworp (Süderstraße bis Butterstieg) |
Moislinger Allee (Töpferweg bis Margarethenstraße) |
Schwertfegerstraße |
Fackenburger Allee (Ziegelstraße bis Schönböckener Str., Verkehrssicherungsmaßnahme) |
Schenkenberger Weg (ab Brücke Grinau 350 m in Richtung Moorgarten) Salzwiese Ziegeleiweg Rennsahl Brockkamp (Rennsahl bis Bahnübergang) |
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Kücknitz/Travemünde |
Wedenberg/Großenhof Bäckereistraße An der Bäk (teilweise) Gneversdorfer Kamp (teilweise) |
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St. Gertrud |
Arnimstraße (Marliring bis Schlutuper Straße) |
Travemünder Allee (Zeppelinstraße bis Am Schellbruch) Jerusalemsberg (Konstinstraße bis Am Gertrudenkirchhof) Thomas-Mann-Straße (teilweise) Schäferstraße (Brandenbaumer Landstraße bis Im Eulennest) |
Veränderungen der Straßenliste sind möglich, da erst nach dem Winter auf witterungsbedingte Schäden zielgenau reagiert werden kann.
Zeitplan:
Das DSK-Verfahren ist eine „Schönwetterbauweise“, die eine warme und trockene Witterung voraussetzt. Eine Bauausführung in den Sommermonaten wird daher in den technischen Vorschriften empfohlen, um die maximale Lebensdauer zu garantieren. Frühzeitige Vergaben und die Durchführung der Ausschreibungsverfahren im „Winterhalbjahr“ werden somit notwendig.
Frühe Ausschreibungen sichern dem Auftraggeber zudem erfahrungsgemäß günstige Preise. Bei den Maßnahmen in Travemünde ist zudem das Saisonbauverbot ab 01. Juni eines jeden Jahres zu berücksichtigen.
Kosten / Finanzierung:
Die Kosten werden insgesamt auf ca. 1.650.000,00 € brutto (1.386.554,62 € netto) geschätzt. Die Kosten für die Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2018 enthalten und freigegeben:
- 900.000,00 € vom Konto 5221006 Erhaltung Fahrbahnen/Strategie (Gemeinde- und Kreisstraßen)
- 750.000,00 € vom Konto 5221005 Unterhaltung Straßen