Vorlage - VO/2018/05740  

Betreff: Antwort auf die Anfrage der BM Katja Mentz gem. § 16 Gemeindeordnung zur Naturdenkmalliste
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Zeckel, Michael
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
22.03.2018 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage der BM Katja Mentz gem. § 16 Gemeindeordnung

 


Begründung

1. Ist die Liste mittlerweile aktualisiert?

 

Die Überarbeitung der Naturdenkmalverordnung ist noch in der Bearbeitung, eine Änderung der Naturdenkmalverordnung mit der dazu gehörigen Liste ist also noch nicht abgeschlossen.

 

2. Wurde hierbei auch Bäumen der Status Naturdenkmal wieder aberkannt? Wenn ja, warum?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

3. Kann das Zurückschneiden von Ästen dazu führen, den Status Naturdenkmal zu verlieren?

 

Das Zurückschneiden von Ästen führt nicht dazu, dass Bäume den Status als Naturdenkmal verlieren.

Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass Bäume auf Grund sehr starker Rückschnitte so gravierend verändert werden, dass der ursprüngliche Schutzgrund entfällt. Dann wäre der betreffende Baum ggf. aus dem Naturdenkmalschutz zu entlassen.

Dies kommt in der Praxis aber nicht vor.

 

4. Ist es möglich, mehr Informationen über die Hintergründe und den Standort der Naturdenkmäler Lübeck zu veröffentlichen, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen?

 

Im Zuge der Überarbeitung der Naturdenkmalliste (siehe Nr. 1) ist beabsichtigt, mehr Informationen zu den Naturdenkmalen zu veröffentlichen.

 

 

 


Anlagen