Vorlage - VO/2018/05678
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Beschlussvorschlag
Der Jahresvertrag „Straßenbegleitgrün 2018/2019“ wird freigegeben. Mit der Ausschreibung wird unmittelbar nach der Projektfreigabe begonnen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch die Arbeiten nicht berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: Verkehrssicherungs- |
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| pflicht
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1) |
Begründung
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr ist für die Straßenunterhaltung zuständig. Dazu gehört auch die Pflege des Straßenbegleitgrüns mit seinen Rasenstreifen, den Gehölzflächen und den Knicks entlang der Straßen.
Als rechtlicher Hintergrund zur Straßenunterhaltung ergibt sich gemäß Artikel 34 GG (Staatshaftung) und den BGB §§ 823 (Schadensersatzpflicht), 254 (Mitverschulden) und 839 (Haftung bei Amtspflichtverletzung) die sogenannte Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers.
Die Beauftragung beinhaltet
- Mahd der Bankette und Nebenflächen
- Gehölzschnitt
- Knickpflege
Der Grünaufwuchs wird an Banketten und Nebenflächen durch zweimalige Mahd im Jahr auf einer Breite von ca. 1,5 m kurz gehalten, damit keine Sichtbehinderungen entstehen. Sichtdreiecke an Einmündungsbereichen werden häufiger gemäht. Diese Schnitthäufigkeit ist ein Kompromiss zwischen der notwendigen Sicht für Verkehrsteilnehmer und den ökologischen Aspekten. Bei einer zweimaligen Mahd können sich Pflanzen dennoch durch Samen vermehren. Bei einem häufigeren Schnitt geschieht dies vorwiegend nur noch generativ. Schwachwüchsige Arten werden durch zwei Schnitte gefördert, indem stark- und hochwüchsige Arten eingedämmt werden.
Überhang von Gehölzen im Verkehrsraum wird zurückgeschnitten, um dem sogenannten Lichtraumprofil zu entsprechen.
Knicks werden entsprechend den Rechtsvorschriften gepflegt. Dazu gehören das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz sowie der Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vom 20.01.2017 „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“. Insbesondere die Knickpflege findet i.d.R. in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde statt.
Vergabe:
Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung und gilt als Jahresvertrag über zwei Jahre. Eine beschränkte Ausschreibung an ortsansässige Firmen ist erforderlich, weil es insbesondere bei Sichtdreiecken zu nichtplanbaren Einsätzen kommen kann. Sofortige Baumfällungen im Rahmen der Verkehrssicherheit in den Knicks oder Gehölzstreifen sind ebenfalls möglich. Ein schnelles Agieren ist für weit entfernt liegende Firmen dann nicht möglich. Ein Vorteil sind auch die Ortskenntnisse der aufgeforderten Firmen.
Das Stadtgebiet wird in drei Lose aufgeteilt. Bieter können für maximal ein Los beauftragt werden, damit eine zeitnahe Abarbeitung gewährleistet ist. Es handelt sich um die Bereiche:
- Kücknitz/Travemünde/St. Gertrud
- St. Lorenz
- St. Jürgen
Kosten:
Eine Kostenberechnung hat Gesamtkosten für die vorgenannten Maßnahmen in Höhe von ca. 306.000,00 Euro brutto pro Jahr ergeben.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2018 geordnet.
Anlagen
Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (71 KB) |