Vorlage - VO/2018/05651  

Betreff: Anfrage BM Carl Howe (GAL) gem. § 16 GO: Einhaltung von Anweisungen bzgl. MAZ an der Travemünder Landstraße
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL) Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.01.2018 
34. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
22.02.2018 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Mit Schreiben vom 25.7.2017 erlässt das LLUR folgende Anweisung in Sachen MAZ

 

  1. Die genehmigte Lagerhöhe von 3,5m zur Begrenzung der Staubemissionen ist bis zum 31.12.2017 herzustellen.

 

  1. Abgegebene Mengen sind ab dem 01.12.2017 über Wiegenoten einer betriebsinternen Waage, mindestens jedoch über eine externe Waage zu dokumentieren.

 

 

  1. Angenommene Mengen sind ab dem 01.12.2017 über Wiegenoten einer betriebsinternen Waage, mindestens jedoch über eine externe Waage zu dokumentieren.

 

Fragen
zum Stand der Verfahren betreffs der Bauschuttaufbereitung an der Travemünder Landstraße

 

  1. Ist die Herstellung der behördlichen geforderten Lagerhöhe von 3,5 m zum Jahresende 2017 erfolgt?

 

  1. Sind abgegebene und angenommene Materialmengen durch Verwendung einer Waage seit Beginn der Betriebsdauer bis heute dokumentiert?

 

  1. Wurde bis Jahresende 2017 eine Reifenwaschanlage installiert, um AnwohnerInnen vor Staubentwicklung durch verschmutzte Fahrbahnen zu schützen?

 

  1. Auf dem Gelände haben in den letzten Monaten Erdbewegungen stattgefunden, ohne dass eine Beregnungsanlage eingesetzt wurde.

 

  1. Ist auf dem Gelände inzwischen eine Beregnungsanlage installiert? oder

 

  1. Wird das Wasser nach wie vor bei Bedarf vom Betonwerk geholt und nur punktuell eingesetz?

 

  1. Wurde bis Jahresende eine Waage auf dem MAZ-Gelände installiert?

 

  1. Gibt es für die Aufstellung von Containern zu Lärmschutzzwecken eine Genehmigung der unteren oder oberen Naturschutzbehörde insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Knicks?

 

  1. Ist die Auflage des LLUR, ein externes Lärmschutzgutachten zu erstellen, erfüllt?

 

  1. Dem Umweltausschuss ist trotz Anfrage im Juni 2017 die neueste, jährliche Betriebsdokumentation nicht vom LLUR überreicht worden. Auf diesen speziellen Punkt ist das LLUR in der Beantwortung der gestellten Fragen nicht eingegangen, deshalb

 

  1. weiß der Bürgermeister trotz fehlender Dokumentation was alles auf dem Grundstück lagert und wie viel?
  2. Gibt es realistische Nachweise hierfür?
  3. Da keine Annahmestelle auf dem Gelände existiert, wer kontrolliert dann die Anlieferungen?
  4. Sind die laufenden angeordneten Beprobungen der Anlieferungen durch ein externes Labor erfolgt? Und liegen die Ergebnisse vor?

 

  1. Wie viel Tonnen lagern wirklich auf dem Gelände?

 

  1. Da bisher keine exakten Daten vorliegen, und auch bei den Massen die dort lagern, bisher nur unklare Auskünfte erfolgt sind, wäre es, um eventuellen Schaden von der Hansestadt Lübeck/KWL abzuwenden,  nicht sinnvoll, einen externen Gutachter einzusetzen, der als neutraler die Massen und die Stoffe bewertet, die dort auf dem Gelände lagern?

 

  1. Sind Verträge zwischen KWL und MAZ-Betreiber über das Jahr 2017 hinaus verlängert worden?

 


Begründung

 

 


Anlagen