Vorlage - VO/2017/05619  

Betreff: II. Teilaufhebung (endgültige Aufhebung) des Sanierungsgebietes "Block 51 und 52 ? Lichte Querstraße" (5.610)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Maaß, Birgit
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
05.02.2018 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
22.03.2018 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Block 51+52_Anlage 1_Satzungsbeschluss mit Lageplan.doc
Block 51+52_Anlage 2_Grundstücksflächen

Beschlussvorschlag

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur endgültigen Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Block 51 und 52 – Lichte Querstraße“ (II. Teilaufhebung) wird beschlossen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes ist aufzuheben, sobald die Sanierung durchgeführt ist (§ 162 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch - BauGB). Diese Rechtspflicht ergibt sich aus Art. 14 Grundgesetz, da nach Durchführung der Sanierung eine Beschränkung des Eigentums und anderer Rechtspositionen entsprechend den sanierungsrechtlichen Bestimmungen des BauGB nicht mehr erforderlich ist.

 

Weil die städtebaulichen und baulichen Missstände im Block 51/52 weitgehend behoben waren, erfolgte am 20.02.2017 eine Teilaufhebung.

 

Nur für die beiden Grundstücke im Block 51, Lichte Querstraße 1 (Flurstücke 98 und 8) und Dankwartsgrube 15 (Flurstück 20) waren bereits Städtebauförderungsmittel bewilligt worden. Die beiden Ordnungsmaßnahmen sind nunmehr abgeschlossen, so dass das Sanierungsgebiet endgültig aufzuheben ist.

 

Demgemäß wird vorgeschlagen, die endgültige Aufhebung des Sanierungsgebietes „Block 51/52 – Lichte Querstraße“ zu beschließen. Die hiervon betroffenen Grundstücks- und Straßenflächen ergeben sich im Einzelnen aus der Anlage 2 zu dieser Vorlage.

 

Die Erhebung der Ausgleichsbeträge ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde gemäß §§ 154 ff. BauGB. Die erhobenen Beträge sind haushaltsneutral, da diese unverzüglich über die Grundstücks-Gesellschaft "Trave" mbH - Sanierungsträgerin der Hansestadt Lübeck – mit der Investitionsbank Schleswig – Holstein nach den Städtebauförderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein abgerechnet werden müssen.

 


Anlagen

1 Block 51+52  Satzungsbeschluss mit Lageplan

2 Block 51+52  Grundstücksflächen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Block 51+52_Anlage 1_Satzungsbeschluss mit Lageplan.doc (286 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Block 51+52_Anlage 2_Grundstücksflächen (62 KB)