Vorlage - VO/2017/05464  

Betreff: Antwort auf die Anfrage von BM Lindenau betr. Maßnahmen zur Bekämpfung von Farbschmierereien in der Hansestadt Lübeck (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Maurer, Michaela
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
14.11.2017 
69. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft hat am 27.11.2003 u.a. auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, dass sich die „Hansestadt Lübeck verpflichtet, vorhandene und neu hinzukommende illegale Farbschmierereien, Schriftzüge und Gegenstände an stadteigenen Liegenschaften zu beseitigen“. Dies soll innerhalb 48 Stunden nach Bekanntwerden geschehen (Drs. 523).

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

Weshalb sind zahlreiche Schmierereien an stadteigenen Gebäuden und Plätzen teilweise seit Jahren nicht beseitigt worden? Wie wird künftig die Umsetzung sichergestellt? Welche Mittel sind bisher aus dem Opfer-/Geschädigtenfonds abgerufen worden?

 


Begründung

Der damalige Beschluss der Bürgerschaft bezog sich auf eine Vorlage des Bereiches Gewerbeangelegenheiten. Vereinbart wurde, dass die Maßnahmen:

 

  • Die Hansestadt Lübeck verpflichtet sich, vorhandene und neu hinzukommende illegale Farbschmierereien, Schriftzüge und Gegenstände an stadteigenen Liegenschaften zu beseitigen.
  • In Ergänzung hierzu motiviert und unterstützt die Hansestadt Lübeck private Hausbesitzer, bereits vorhandene und neu auftretende Farbschmierereien ebenfalls zu entfernen. Zur finanziellen Unterstützung privater Hausbesitzer soll mit Hilfe von Spenden Dritter ein sog. Opferfond eingerichtet werden.
  • Die Maßnahmen zur Entfernung der Fahrschmierereien werden durch flankierende Aktivitäten der Jugendarbeit und der Schulen unterstützt.

 

zunächst für ein Jahr befristet, räumlich begrenzt auf das Aegidienviertel durchgeführt werden.

 

Bzgl. des o.g. BÜ-Auftrages hat es 2005 Gespräche zwischen dem Bürgermeister, der Possehl-Stiftung, der Innung des Baugewerbes dem JAW/Bali und dem Bereich 4.042 gegeben. Ergebnis des Gespräches war, dass die Bauinnung in Kooperation mit dem JAW/Bali und der ArGe ein Konzept für ein Projekt zur Beseitigung von Farbschmierereien in der Innenstadt erarbeiten und umsetzen will. Die Possehl-Stiftung hatte finanzielle Unterstützung signalisiert.

 

Das gemeinsam mit der Bauinnung und der ArGe in Federführung des Bali erarbeitete und ab 2006 umgesetzte Konzept sah vor, dass ein von der Bauinnung mit Hilfe der ArGe eingestellter Malermeister gemeinsam mit Jugendlichen aus den berufsvorbereitenden Maßnahmen des Bali wilde Graffiti und Farbschmiererein in der Innenstadt entfernt.

Die Kooperation erfolgte bis zur organisatorischen Abwicklung des Bali im Jahr 2014 durch den zwischenzeitlich zuständigen FB 2. Die zu Beginn der Projektarbeit mit Hilfe von Landesmitteln beschaffte, eigens hierfür vorgesehene Reinigungsmaschine ist bei Auflösung des Betriebs an den Hersteller veräußert worden.

 

Folgende Vorgehensweise wird beim GMHL praktiziert:

 

Die Farbschmierereien werden, z. B. durch den nutzenden Bereich, an das GMHL gemeldet. Das GMHL nimmt diese auf, bewertet die Inhalte der Schmiererei und priorisiert dessen Entfernung. Politische, beleidigende oder pornografische Schmierereien werden umgehend bearbeitet. Je nach Größe und Aufwand sind hierbei die Wertgrenzen der Vergabeordnungen zu beachten und es wird ggf. die Einholung mehrerer Angebote erforderlich, wodurch die Zeitschiene bis zur Entfernung der Schmierereien maßgeblich beeinflusst wird. Ethisch neutrale Inhalte werden meist nicht sofort entfernt, sondern in Verbindung mit anderen Maßnahmen durchgeführt, um die Wirtschaftlichkeit der ansonsten sehr häufigen Arbeitseinsätze zu maximieren. Als die LHH ("Lübecker Handwerk Hilft" - eine Organisation der Handwerkskammer - "reuige" Graffitisünder) noch existierte, konnte diese mit der kostenlosen Beseitigung beauftragt werden, was leider nicht mehr möglich ist.

 

Ähnlich geht der Bereich Stadtgrün und Verkehr vor:

 

Auch hier werden alle Schäden an Ausstattungsgegenständen, Mauern, Trafos usw. aufgenommen und priorisiert. Je nach Schaden wird entschieden, wie dringlich dieser beseitigt werden muss. Graffitis mit fremdenfeindlichen oder obszönen Parolen haben eine hohe Priorität und werden so schnell als möglich entfernt. Alle weiteren Farbschmierereien haben eine geringere Priorität und werden nach vorhandenen Kapazitäten i. d. R. mit eigenem Personal beseitigt. Prinzipiell wird Strafanzeige gestellt.

 


Anlagen