Vorlage - VO/2017/05428  

Betreff: Antwort auf die Anfrage von BM Lindenau zur Vorlage 5129 zum Ersatzneubau Beleuchtungsanlage Travemünder Allee/B75 (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
14.11.2017 
69. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Lindenau im Hauptausschuss am 12.09.2017, ob auch der Kleingartenverein zum Kreis der bevorteilten Anlieger gehört und damit ausbaubeitragspflichtig ist.

 


Begründung

Ausbaubeiträge werden von den Eigentümern der Anliegergrundstücke erhoben. Die Flächen der Kleingartenanlage an der Travemünder Allee gehören lt. Grundbuch der Hansestadt Lübeck. Die Hansestadt Lübeck hat mit dem Gemeinnützigen Kreisverband Lübeck der Kleingärtnervereine e.V. einen Generalpachtvertrag vom 09. September 2010 für die klein-gärtnerisch genutzten Grundstücksflächen geschlossen und an den Generalpächter verpach-tet. Die  Kleingartenanlage wird  bei der Veranlagung  schon berücksichtigt, aber als Konfu-sionsgrundstück nicht veranlagt.

 

Auch aus dem Generalpachtvertrag vom 09. September 2010 ergibt sich keine Möglichkeit, öffentliche Lasten auf den Generalpächter zu überwälzen. Weder aus § 11 (Abgaben und sonstige Lasten) noch aus § 14 (Zugänglichkeit für die Allgemeinheit) und auch nicht aus § 15 (Verkehrssicherungspflicht sowie Reinigungs- und Streuverpflichtung) ergibt sich die Möglichkeit, öffentliche Lasten auf den Generalpächter zu überwälzen.

 


Anlagen