Der Text der geplanten externen Stellenausschreibung für die Leitung der Lübeck Port Authority wird zur Information vorgelegt
LÜBECK-LEISTE
Lübecker Marzipan, Thomas Mann, das Holstentor, das sind Begriffe, die vielen zuerst zu unserer Stadt einfallen. Doch die Hansestadt Lübeck mit ihren rund 220.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist weit mehr als das. Lübeck ist eine Hafenstadt und heute viertgrößter Universalhafen Deutschlands, einer der größten Fährhäfen Europas, Logistikdrehscheibe und Tor zum Ostseeraum. Das sind die Attribute, die heute dem Hafenstandort Lübeck zugeschrieben werden. 2016 wurden knapp 24 Mio. Tonnen umgeschlagen. Knapp 160 ha öffentliche Hafenflächen stehen zur Verfügung, die Hafenbahn umfasst eine Länge von 65 km.
Im Bereich Lübeck Port Authority (LPA) sind alle städtischen Hafenzuständigkeiten zusammengeführt. Als moderner Dienstleister für die öffentlichen Häfen der Hansestadt Lübeck einschließlich der Hafenanlagen in Travemünde obliegt der LPA die Vorhaltung der land- und wasserseitigen Infrastruktur, sie ist Ansprechpartner für die Hafenbetreiber und entwickelt zusammen mit ihnen den Lübecker Hafen strategisch weiter.
Wir suchen für unseren Fachbereich Planen und Bauen zum 01.07.2018 eine Führungspersönlichkeit für die
Leitung der Lübeck Port Authority
Welche Aufgaben erwarten Sie?
- Die Leitung der LPA mit ca. 90 Mitarbeiter/innen in den Abteilungen „Personal, Finanzen und Hafenverwaltung“, „Hafenplanung, Baggergut und Hafenbahn“, „Hafenbau“, „Wasserbau und Wasserwirtschaft“ und „Hafenamt“ mit der Hafenbehörde
- Die Wahrnehmung der Eigentümerfunktion für die öffentlichen Hafen- und Wasserflächen Lübecks
- Sie sind Auftraggeber/in für Neubau- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Betreiber/in (Verwaltung, Instandhaltung, Neu- und Ersatzinvestitionen) der öffentlichen Hafeninfrastruktur und Hafenbahnanlagen und fungieren als Ansprechpartner/in für die Hafenwirtschaft und für Bundes- und Landesbehörden
- Eine dynamische Hafenentwicklungs- und Hafenplanung auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsanalysen
- Planung, Finanzierung und Bau der Infrastruktur inklusive Grundstückserwerb
- Vertretung des Bereiches in den städtischen Gremien, Bürgerveranstaltungen, Arbeitskreisen sowie auf Fachtagungen
Welche Schwerpunkte stehen in den nächsten Jahren an?
- Fertigstellung des Hafenentwicklungsplanes 2030
- Erweiterung des Skandinavienkais um rund 16 ha Fläche
- Planung und Bau weiterer Anleger am Skandinavienkai
- Instandhaltung und Erneuerung alter Kaianlagen
- Aktualisierung von Nutzungs- und Mietverträgen
Was erwarten wir von Ihnen?
- Ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium im Bauingenieurwesen / Wasserbau bzw. Wirtschaftswissenschaften oder eine vergleichbare Qualifikation
- Die erfolgreich abgelegte Große Staatsprüfung für den Technischen Verwaltungsdienst oder vergleichbare Ergänzungslehrgänge der Technischen Verwaltung mit nachweislichem Prüfungsabschluss sind wünschenswert
- Langjährige Berufserfahrung mit ausgeprägter Managementkompetenz, insbesondere von Großprojekten auch hinsichtlich von Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren
- Mehrjährige Führungserfahrung, Freude daran, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kooperativ zu konstruktiver und effektiver Arbeit anzuleiten und zu motivieren
- Gestaltungswillen, den Lübecker Hafen weiter zu entwickeln
- Kenntnisse im Vergabe- und Vertragsrecht sowie in der Hafenverwaltung
- Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Gremien
- Kenntnisse bezüglich Erstellung und Erhaltung der Infrastruktur (Hafenanlagen, Wasserbauwerke, Gleisanlagen)
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie Freude am Durchsetzen attraktiver und wichtiger Projekte haben, belastbar sind sowie kreativ und innovativ denken.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle; Bewerbungen für eine Teilzeitbeschäftigung sind möglich.
Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 16 SHBesG möglich. Bewerben Sie sich gerne auch, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht erfüllen oder eine Verbeamtung nicht anstreben. Die Einstellung erfolgt in diesem Fall im Angestelltenverhältnis.
Gemäß § 5 des Landesbeamtengesetzes werden Ämter mit leitender Funktion, die mindestens der Besoldungsgruppe A 12 SHBesG angehören, zunächst auf Probe übertragen. Die regelmäßige Probezeit beträgt zwei Jahre. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit wird das Amt auf Dauer übertragen. Für den Fall, dass kein erfolgreicher Abschluss der Probezeit bestätigt werden kann, endet der Anspruch auf Besoldung aus diesem Amt, die mit dem Beginn der Probezeit gezahlt wird.
Die Hansestadt Lübeck verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Frauenförderplans. Da die Hansestadt Lübeck eine Erhöhung des Frauenanteils anstrebt, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bei sonst gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber bevorzugt berücksichtigt.
Die Hansestadt Lübeck ist bemüht, das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern. Erfahrungen und Fähigkeiten aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die
als Qualifikation anhand des Stellenanforderungsprofils von Bedeutung sind, werden bei
der Stellenbesetzung berücksichtigt.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen und vollständigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum XX. November 2017 an die
Hansestadt Lübeck - Der Bürgermeister -
Personal- und Organisationsservice
Kennziffer 111
Fischstraße 2-6 23552 Lübeck
Als Ansprechpartner für fachbezogene Fragen steht Ihnen Herr Wiese, Bereich Lübeck Port Authority, Telefon 0451/122-6900, zur Verfügung. In personalwirtschaftlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Herrn Bloeß, Bereich Personal- und Organisationsservice, Telefon 0451/122-1151.
Da es sich bei dieser Stelle um eine Führungsposition handelt, in der in einem gewissen Umfang aufgrund dezentraler Ressourcenverantwortung für unterstellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statusrechtliche Entscheidungen zu treffen sind, ist die Personalvertretung gem. § 51 Abs. 4 des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein nur auf Antrag der Bewerberin / des Bewerbers zu beteiligen. Daher bitten wir darum, gleichzeitig mit Ihrer Bewerbung die Beteiligung der Personalvertretung zu beantragen, sofern Sie diese wünschen.