Vorlage - VO/2017/05321  

Betreff: Anfrage des beratenden AM Christian Weise (KEV) an die Verwaltung: Quereinstieg zur Begegnung des Fachkräftemangels
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung
05.10.2017 
34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Quereinstieg Zusammenfassung_Bestandsaufnahme

Beschlussvorschlag

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie steht die Verwaltung dem Modell „Quereinstieg“ zur Begegnung des Fachkräftemangels im sozialpädagogischen Bereich grundsätzlich gegenüber?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Modell „Quereinstieg“ auch nach dem Auslaufen des Bundesmodellprogramms – etwa über eine Berücksichtigung von nicht fertig ausgebildeten Quereinsteiger/innen bei der Budgetierung – zu verstetigen?

 


Begründung

Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung von 2015 fehlen in Schleswig-Holstein 1700 Fachkräfte, in Hamburg 3600. Das einzige Land ohne zusätzlichen Fachkräftebedarf ist Baden-Württemberg – wo es eine bezahlte Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin gibt („Praxisintegrierte Ausbildung“).
(https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2016/juni/kita-qualitaet-steigt-aber-unterschiede-zwischen-den-laendern-bleiben-enorm/).

Auswirkungen des Fachkräftemangels wurden in Lübeck zuletzt v.a. bei der schleppenden Besetzung der vom Land geförderten zweiten Betreuungskraft in Ganztags-Elementargruppen deutlich.

In Lübeck werden z.Zt. 75 Teilnehmer/innen - gefördert über ein Bundesmodellprogramm mit dem lokalen Kooperationspartner Kinderwege gGmbH – ausgebildet, welches allerdings 2020 ausläuft.

Da in Schleswig-Holstein – aus guten Gründen – keine Anrechnung auf den Personalschlüssel erfolgt, wird die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr mit 900,00 Euro und im zweiten Jahr mit 450,00 Euro gefördert. Da die Teilnehmer/innen mindestens 1.250,00 Euro Arbeitgeber-Brutto erhalten, bleibt ein Eigenanteil von 350,00 Euro bzw. 800,00 Euro für die Träger übrig. Das dritte Jahr erhalten die Teilnehmer/innen die Anerkennung zur/zum Sozialpädagogischen Assistenten/in und werden somit auf den Personalschlüssel angerechnet.

Fällt die Förderung aus Bundesmitteln weg, müssten die Träger die Ausbildung komplett selbst finanzieren, da derzeitig bei der Budgetierung durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe nur ausgebildete Fachkräfte berücksichtigt werden.

Hier sehen wir die Gefahr, dass das Modell in Lübeck nicht erhalten bleibt und der Mangel an Fachkräften verschärft wird.

 


Anlagen

Informationsbroschüre zum Quereinstieg in den Erzieherberuf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Quereinstieg Zusammenfassung_Bestandsaufnahme (883 KB)