Vorlage - VO/2017/05191  

Betreff: Empfehlung des Werkausschusses für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zu beauftragenden Wirtschaftsprüfers gemäß Kommunalprüfungsgesetz
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.525 - Lübecker Schwimmbäder Bearbeiter/-in: Hoppe, Björn
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Entscheidung
21.09.2017 
26. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013-2018) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss der Lübecker Schwimmbäder empfiehlt dem Landesrechnungshof, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Lübeck, Kohlmarkt 7-15, 23552 Lübeck, zu beauftragen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:  

 

1.203 – Beteiligungscontrolling

 

 

-          zustimmend –

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

 

Begründung:

 

 

 

 

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

§ 9 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein          Die Mittel zur Finanzierung des Prüfungsaufwands sind im Wirtschaftsplan der Lübecker Schwimmbäder geordnet

 

 

Ja (Anlage 1)

 

 


Begründung

Mit der Prüfung eines Abschlusses der Lübecker Schwimmbäder wurde die HBRT Hamburg-

Bremer Revisions- und Treuhand-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für 2010 das erste

Mal betraut. Vor dem Hintergrund der personellen Situation in der Werkleitung der Lübecker Schwimmbäder im Jahr 2016 wurde diese Gesellschaft für die Abschlussprüfung 2016 ein siebtes Mal beauftragt.

 

Gem. § 9 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz soll spätestens nach Prüfung von

sechs Jahresabschlüssen in Folge ein Wechsel erfolgen.

 

Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 soll nunmehr ein Wechsel vorgenommen werden.

 

Um einen geeigneten Anbieter zu finden, wurden Angebote mehrerer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingeholt. Das Angebot der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Lübeck, war am wirtschaftlichsten.

 

Daher wird nunmehr die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Lübeck, Kohlmarkt 7-15, 23552 Lübeck, vorgeschlagen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers

nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben.

 

Nach § 8 Abs. 4 der Satzung der Lübecker Schwimmbäder ist es Aufgabe des Werkausschusses, die Empfehlung des zu beauftragenden Prüfungsunternehmens auszusprechen. Die Beauftragung erfolgt durch den Landesrechnungshof Schleswig–Holstein. Die Kosten für die Prüfung der Jahresrechnung 2017 sind bereits geordnet und Bestandteil des Wirtschaftsplans der Lübecker Schwimmbäder.

 


Anlagen

keine