Vorlage - VO/2017/05180  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke zur Werbeanlagensatzung der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Klöckner, Hilde
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Anhörung
04.09.2017 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Laut §6 der Werbeanlagensatzung dürfen Passantenstopper nicht im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Hat die Stadt einen Ermessensspielraum für eine Genehmigung, wenn der Ladenbesitzer zusätzlich eine Fläche vor seinem Ladengeschäft für eine Gastronomische-Sitzfläche im Gehwegbereich angemietet hat und auf dieser gemieteten Fläche einen Passantenstopper aufstellt? Insbesondere in der kalten Jahreszeit, hätten die Ladenbesitzer einen Nutzen von der ganzjährig gemieteten öffentlichen Außenfläche. 

 

Gelten die Einschränkungen von Fassadenparallelen-Anlagen, Buchstaben nur in einzelnen Lettern statt in Schreibschrift zu verwenden, auch bei einer Befestigung vor dem Schaufenster im oberen Bereich, ohne dass die Sicht ins Ladeninnere verhindert wird? (In meinem aktuellen Beispiel wurde seitens der Stadt der Schriftzug nur mit einzelnen Buchstaben zugelassen, obwohl hier keine Fassadenstruktur verdeckt wird - Siehe Begründung in der Satzung §5.

 

Wie verhält sich die Satzung bei dem Vorhaben, eine Wort-Bild-Marke als Logo mit Schriftzug anzubringen?

Bestehen Einschränkungen bei einer Fassadenparallelen-Anlage oder bei Auslegern, Schriftzug und Logo gemeinsam zu präsentieren?

 


Begründung

 

 


Anlagen