Vorlage - VO/2017/05129  

Betreff: Ersatzneubau Beleuchtungsanlage Travemünder Allee/B75 (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
04.09.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
12.09.2017 
66. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Lageplan

Beschlussvorschlag

Mit der o.g. Maßnahme zum Abbau der Beleuchtung auf der B75 und dem Ersatzneubau wird begonnen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

allg. Daseinsvorsorge, Gewährleistung der

 

 

Verkehrssicherheit

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Art der Ausschreibung:

 

öffentliche Ausschreibungen nach VOB

 

 

 

 

 

Kurzbeschreibung der Maßnahmen:

 

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) plant ab 2017 die Erneuerung der Schutzplanken von der Straßenbrücke Schweizerhaus bis zum Herrentunnel innerhalb des Mittelstreifens der B75. In diesem Zuge soll die bestehende Altanlage der Beleuchtung in diesem Bereich, für die der Bereich Stadtgrün und Verkehr der Hansestadt Lübeck (HL) derzeit verantwortlich ist, demontiert werden.

 

Die im o. g. Baubereich vorhandene Beleuchtungsanlage wurde in den sechziger Jahren errichtet. Die Maste weisen starke Alterungserscheinungen insbesondere am Übergang zum Erdreich auf. Vereinzelt erfolgten bereits Demontagen von Leuchtstellen. Die Standsicherheit kann daher auf Dauer nicht mehr gewährleistet werden. Aufgrund des gleichen Alters des Kabels sind Kabelfehler in der nächsten Zeit nicht auszuschließen. Aufwendige Kabelreparaturen und ein Austauschen der Maste im Mittelstreifen der B75 wären die Folge.

 

Entlang der parallel verlaufenden Anliegerstraßen und der Geh-/Radwege sollen daher neue Beleuchtungsanlagen nach dem aktuellen Lübecker Standard mit LED-Technik errichtet werden. Die Bundesstraße selber wird dann ab der Brücke Sandberg zukünftig nicht mehr direkt beleuchtet sein. Diese Vorgehensweise wurde bereits vor einigen Jahren auch im Bereich Kücknitz/Rangenberg erfolgreich umgesetzt. 

 

Die Anzahl der Leuchten würde sich von rd. 240 konventionellen Leuchten mit je 76 Watt Anschlussleistung auf ca. 120 LED-Leuchten mit je 22 bzw. 14 Watt Anschlussleistung reduzieren.

 

Für die beschriebene Teilerneuerung bzw. dem Neubau ergeben sich folgende Vorteile gegenüber eine Sanierung der bestehenden Altanlage:

 

- Sämtliche Arbeiten können weitestgehend in Anliegerstraßen durchgeführt werden.

- Zukünftig keine Beeinträchtigung des Verkehrs auf der B75 bei Wartungs- und Erneue-  

  rungsarbeiten.

- Es entsteht eine zeitgemäße Beleuchtungsanlage mit gezielter Ausleuchtung (Bushaltestel-

  len, Konfliktbereiche Fußgänger/Pkw).

- Beteiligung der Stadtwerke an den Rohrgrabenkosten, da diese in Teilbereichen eine Lei-   

  tung auswechseln wollen.

- Stromkostenersparnis ca. 6.400 Euro/Jahr.

- Gesamtkosteneinsparung von ca. 70.000 Euro brutto gegenüber Sanierung im Bestand.

 

Geplanter Umsetzungszeitplan:

 

1. Bauabschnitt: Oktober – Dezember 2017

2. Bauabschnitt: März – April 2018

3. Bauabschnitt: Mai – Juni 2018

4. Bauabschnitt: Juli 2018

5. Bauabschnitt: August 2018

6. Bauabschnitt: Mai 2018 (nach Fertigstellung 1. und 2. BA)

 

Kosten für den Rückbau der Beleuchtungsanlage werden durch die gemeinsame Durchführung der Maßnahme von HL und LBV reduziert, da LBV den Ausbau der Mastfundamente und des Kabels im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme ihrer Schutzplanken übernimmt.

 

Kosten/Finanzierung:

 

Die Mittel für die Maßnahme sind im Haushaltsplan 2017 eingestellt. Eine Ausschreibung und Vergabe erfolgt erst nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel aus den jeweiligen Produktsachkonten.

 

Die Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 620.000,00 Euro (brutto).

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf den Produktsachkonten541001 5221105 und

544001 5221105Ersatzbeschaffung Festwerte Straßenbeleuchtung im Haushaltsplan 2017 angemeldet.

Es erfolgt eine teilweise Refinanzierung durch KAG-Beiträge, da hier für die angrenzenden Anliegerstraßen eine neue Beleuchtungsanlage nach neuestem Standard erstellt wird.

 

Da mit den Arbeiten noch so früh wie möglich im Jahr 2017 begonnen werden soll, ist eine Beratung in den Gremien sofort nach der Sommerpause erforderlich.

 


Anlagen

Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 – Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (56 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Lageplan (223 KB)