Vorlage - VO/2017/05085  

Betreff: Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs für die Feuerwehr
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lüdtke, Rüdiger
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
18.07.2017 
37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013-2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
12.09.2017 
66. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage eines erfolgten Ausschreibungsverfahrens wird ein 3. Hilfeleistungslösch­gruppenfahrzeug für die Berufsfeuerwehr beschafft.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Anmerkungen wurden eingearbeitet

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein, weil keine speziellen Belange von.

Begründung:

 

Kindern und Jugendlichen berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

X

Grundsätzlich freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein, die haushaltsmäßige Ordnung ist

 

 

erfolgt.

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Mit Beschluss vom 19.07.2016 (VO/2016/03834) hat der Hauptausschuss der Ersatzbeschaffung von 2 Löschgruppenfahrzeugen für die Freiwilligen Feuerwehren und 2 Hilfeleistungslöschfahrzeugen für die Berufsfeuerwehr zugestimmt. Nach erfolgter Ausschreibung wurden die Aufträge im November 2016 entsprechend vergeben. Nunmehr sollte die Beauftragung um ein weiteres Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug ergänzt werden. Durch gemeinsame Beauftragung von 3 typgleichen Einsatzfahrzeugen können einerseits günstigere Preise erzielt werden, andererseits reduziert sich der Arbeitsaufwand für Auftragsvergabe, Baubesprechungen und Fahrzeugabnahmen erheblich.

Aufgrund der besonderen Straßensituation innerhalb der Lübecker Altstadt, aber auch der umliegenden Bereiche mit engen und häufig zugeparkten Einsatzgebieten, hat die Feuerwehr bereits seit 2008 für die Berufsfeuerwehr schmale und wendige Fahrzeuge beschafft. Darüber hinaus sind für den Feuerwehreinsatz einheitliche Aufbauten der Fahrzeuge von großer Bedeutung. Da die Einsatzfahrzeuge unter den Feuerwachen häufig getauscht werden, ist eine gleiche Verlastung der Rettungsgeräte auf allen Fahrzeugen eines Typs und damit eine einheitliche Bedienung im Einsatzfall zu gewährleisten.

Um die bisher verwendete „schmale“ Bauform auch noch für dieses Fahrzeug sicherzustellen, war Eile geboten, denn seit Einführung der Abgasklasse EURO 6 können Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge technisch nicht mehr in der bisherigen „schmalen“ Form produziert werden. Eine deutlich größere Abgasrückführung gegenüber der Abgasklasse EURO 5 bedingt auch eine größere Fahrzeugbreite. Nur im Rahmen einer befristeten Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein konnte durch Ausschreibung des Fahrgestells vor dem 31.12.2016 mit einem Auftragswert von 80.000 € für dieses Fahrzeug noch die bisher verwendete „schmale“ Bauform mit der Abgasklasse EURO 5 erreicht werden.

Für den Fahrzeugaufbau hatte im gerade abgeschlossenen europaweiten Ausschreibungsverfahren lediglich ein Bieter ein Angebot abgegeben. Selbst bei einer neuerlichen nationalen Ausschreibung ist zu erwarten, dass auch nur dieses Unternehmen ein Angebot abgeben wird.

Mit dem Bieter wurde optional die Abnahmemenge der Fahrzeugaufbauten von 2 auf 3 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge erhöht. Diese Option sollte nunmehr in eine verbindliche Bestellung zu den Bedingungen des erfolgten Ausschreibungsverfahrens umgewandelt werden.

Das zu beschaffende 3. Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug wird im Jahr 2018 ein auszusonderndes Löschfahrzeug dieser Art ersetzen, das dann ein Alter von 18 bis 20 Jahren erreicht haben wird. Die geplante Vergabe soll die Aufbauten für ein weiteres Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug in Höhe von ca. 200.000 €, sowie die feuerwehr-technische Ausstattung in Höhe von ca. 90.000 € beinhalten.

Die haushaltsmäßige Ordnung erfolgte im Haushalt 2017 / Finanzplan 2017 – 2020. Eine verbindliche Bestellung wird frühestens nach Beschlussfassung durch den Hauptausschuss, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2017, erfolgen.

 


Anlagen

Keine