Vorlage - VO/2017/04909  

Betreff: CDU: Entsendung in den Aufsichtsrat LMuK
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.05.2017 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Als Nachfolger/in des Aufsichtsratsmitglieds Ursula Wind-Olßon wird

 

N.N.

 

in den Aufsichtsrat der Lübecker Musik- und Kongresshallen GmbH (LMuK) entsandt.

 

 


Begründung

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der LMuK aus sieben Mitgliedern, von denen sechs durch die Hansestadt Lübeck entsandt werden.

 

Frau Ursula Wind-Olßon hat erklärt, ihr Aufsichtsratsmandat niederzulegen. Gemäß § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags ist in diesem Fall unverzüglich anstelle des ausscheidenden Mitglieds ein neues Mitglied zu entsenden.

 

Die Entsendung erfolgt gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags für die Dauer von drei Geschäftsjahren, wobei das Jahr der Entsendung (2017) nicht  mitgerechnet wird. Die Mitgliedschaft endet mit dem Ende der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das dritte Geschäftsjahr (2020) entscheidet. Die Entlastungsentscheidung wird voraussichtlich anlässlich des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 im Laufe des Jahres 2021 getroffen werden.

 

 


Anlagen