Vorlage - VO/2017/04892  

Betreff: Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2017 für das Projekt Priwall-Promenade (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.05.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
16.05.2017 
62. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.05.2017 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Im Haushaltsjahr 2017 wird für das Projekt Priwall Promenade – Produktsachkonto 541001.704.7852 – Gemeindestraßen – Priwall-Promenade eine Verpflichtigungsermächtigung in Höhe von 1,85 Mio. Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2018 gem. § 95 f (1) i.V.m. § 95 d (1) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

 

Die Deckung erfolgt aus der Verpflichtungsermächtigung auf dem Produktsachkonto 544001.043.7852000 – Bundesstraßen – Moislinger Allee 2. BA.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch die Maßnahme nicht berührt werden.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Für die Herstellung des 2.-5. Bauabschnittes erfolgte im Jahr 2016 eine Ausschreibung, die im Ergebnis ca. 1,5 Mio. Euro über der damaligen Kostenberechnung lag. Aufgrund der hohen Differenz von ca. 40 % wurde die Ausschreibung aufgehoben.

Sodann wurde beim Fördergeber ein Nachtrag eingereicht mit dem Ziel, eine erhöhte Förderung für diese Kosten zu erhalten. Die Förderzusage ist zwischenzeitlich erfolgt, so dass ca. 70 % der Mehrkosten zusätzlich gefördert werden und die HL die verbleibenden ca. 30 % selber aufbringen muss.

 

Nach erneuter Ausschreibung und Submission im April 2017 gab es ein wertbares Angebot, welches wiederum ca. 18 % über der neuen Kostenberechnung lag.

Eine erneute Aufhebung ist gem. VOB nicht möglich, da diese Kostensteigerung im Rahmen eines marktüblichen Wettbewerbs angesehen werden muss.

 

Eine Prüfung von Standardabsenkungen hinsichtlich z.B. der Materialität der Oberflächen hat bereits im Vorwege vor Einreichung eines Förderantrages stattgefunden, um u.a. die Vorgaben der Politik (Deckelung auf max. 1,8 Mio. Euro Eigenmittel einzuhalten).  Bei der Vorstellung des Projektes im Jahr 2015 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die seinerzeit von der Bürgerschaft beschlossene Deckelung „geringfügig überschritten wird, wenn man die hier ortsübliche Baupreisentwicklung berücksichtigt, die mit 3 % anzusetzen ist“.

 

Auf die sich immer weiter erhöhenden Baukosten bei den Angebotsabgaben der Firmen kann die HL jedoch keinen Einfluss nehmen, sodass die Deckelung nicht eingehalten werden kann. Dabei zu bedenken ist aber auch, dass neben der Promenadenentwicklung auch der Steg und die Spundwand, deren Ertüchtigung eigentlich als reine Unterhaltungsarbeiten zu 100 % von der HL zu tragen gewesen wären, nun auch in der Gesamtmaßnahme enthalten sind und dadurch auch gefördert werden.

 

Ein weiteres „Abspecken“ der Maßnahme ist untersucht worden und ebenfalls nicht möglich.

Zudem muss die Maßnahme gemäß dem Förderantrag umgesetzt werden, da sonst ein Verlust der Förderung drohen könnte.  

 

Nunmehr steht die kurzfristige Auftragsvergabe an, da gemäß  Ausschreibung am 22. Mai d.J. mit dem Bau begonnen werden soll und muss. Der Baubeginn ist mit einer rechtzeitigen Beauftragung vor dem 22.05.2017 gegenüber der Baufirma zwingend einzuhalten, um ggf. daraus entstehende Nachtragsforderungen auszuschließen. Zudem sind die Bauzeiten in enger Abstimmung mit den übrigen Beteiligten (Investor Priwall-Waterfront sowie Schule und Sport als Betreiber des Passathafens) erarbeitet worden. Verzögerungen würden auch hier weitere Abhängigkeiten Dritter hervorrufen.

 

Die letzte Kostenberechnung schloss mit einer Gesamtsumme in Höhe von ca. 8,2 Mio. Euro ab. Der 1. BA ist im Kostenrahmen der Kostenberechnung bereits hergestellt worden. Nunmehr werden für die Gesamtmaßnahme nach derzeitigem Stand Kosten in Höhe von insgesamt ca. 9,2 Mio. Euro erwartet. 

 

Um den Gesamtauftrag für die ausgeschriebenen Arbeiten erteilen zu können, ist die außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,85 Mio. Euro zu Lasten 2018 erforderlich.

 

Zur Deckung kann die im Haushalt 2017 zu Lasten 2018 bestehende Verpflichtungsermächtigung aus der Maßnahme Moislinger Allee, 2.BA herangezogen werden, da sich dort die vorgesehene Terminplanung um 1 Jahr in das Jahr 2019 verschoben hat.

 

Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2018 geordnet.

 

Die Dringlichkeit dieser Vorlage ist gegeben, da gemäß Ausschreibung der Baubeginn am 22.05.2017 erfolgen soll und bei einer verspäteten Vergabe mit zusätzlichen Kosten zu rechnen ist.

 


Anlagen