Vorlage - VO/2017/04887  

Betreff: BfL: Erbpachtverträge
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der BfL Fraktion Bearbeiter/-in: Stadthaus-Panissie, Astrid
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.05.2017 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Für alle neu abzuschließende Erbpachtverträge gelten:

  1. Der Erbpachtzins wird von 4 % auf 3,6 % gesenkt.
    - Dies gilt für die ersten 600 qm eines Einfamilienhaus-Grundstücks
    - Die darüber hinaus gehende Fläche wird als Gartenland bewertet und mit einem Erbpachtzins von 1,6 % berechnet.

 

  1. Der 10%ge Aufschlag auf Erbpachtgrundstücke, die nicht ausgeschrieben werden, entfällt bei Kaufverträgen.

 

  1. Es erfolgt eine Sonderverkaufsaktion, die auf mindestens zwei Jahre befristet wird. Hierbei erhalten die Käufer entsprechend der Restlaufzeit des Vertrages als verkaufsfördernde Motivationshilfe einen Lübeck-Bonus: Gewährt werden auf den jeweils ermittelten Grundstückspreis


- ab 50 Jahre Restlaufzeit, 25 % Lübeck-Bonus
- ab 40 Jahre Restlaufzeit, 20 % Lübeck-Bonus
- ab 30 Jahre Restlaufzeit, 15 % Lübeck-Bonus
- ab 20 Jahre Restlaufzeit, 10 % Lübeck-Bonus
- ab 10 Jahre Restlaufzeit,   5 % Lübeck-Bonus
 

 

  1. Der Erwerber verpflichtet sich, das Grundstück mindestens 10 Jahre zu behalten. Bei vorzeitigem Verkauf ist der Lübeck-Bonus zu erstatten.

 

  1. Die Sozialklausel für Erbpachtnehmer bleibt erhalten

 

 

 


Begründung

Die Begründung erfolgt mündlich.

 


Anlagen

 

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Unterschrift

Marcel Niewöhner

 

Stammbaum:
VO/2017/04887   BfL: Erbpachtverträge   Geschäftsstelle der BfL Fraktion   Antrag der BfL-Fraktion
VO/2017/04932   FDP - Änderungsantrag zu VO/2017/04887 BfL: Erbpachtverträge   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag der FDP-Fraktion