Vorlage - VO/2017/04879  

Betreff: Empfehlung des Hauptausschusses zum Antrag der Fraktion Freie Wähler & DIE LINKE betr. Arbeit im Widerspruchsausschuss anerkennen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Wittig, Kristina
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
18.05.2017 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt
Anlagen:
Stellungnahme Bereich Recht

Begründung

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.8 mit VO Nr. 4752 den nachstehend  aufgeführten Antrag der Fraktion Freie Wähler & DIE LINKE mit Mehrheit an den Hauptausschuss überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen !

 

Arbeit im Widerspruchsausschuss anerkennen

 

Die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck wird wie folgend ergänzt:

 

(Ergänzung ist fett und kursiv)

 

Mitglieder der Beiräte

 

Mitglieder von Beiräten gem. § 47 d GO (sonstige Beiräte) und Beiräten aufgrund spezialgesetzlicher Regelung (vgl. Abs. 1), sowie Widerspruchssitzung sozial erfahrener Personen in Angelegenheiten nach § 116 SGB XII, erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Beiräte ein Sitzungsgeld in Höhe des Betrages nach Abs. 6 Satz 1. Entsprechendes gilt im Vertretungsfall für deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

 

 

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.04.17 (TOP 6.1) wie folgt mit dem Antrag befasst:

 

Der Vorsitzende weist vor Eintritt in die Beratung auf den unter TOP 6.1.1 umverteilten Vermerk des Bereichs Recht hin, der die weiteren Handlungsoptionen bereits aufzeige.

 

Herr Lüttke erklärt, dass er basierend auf dem Vermerk des Bereichs Recht zustimme, dass keine Änderung der Hauptsatzung erforderlich sei und kündigt zur nächsten Sitzung der Bürgerschaft einen Antrag auf Gewährung eines pauschalierten   Sitzungsgeldes für die Mitglieder des Widerspruchsausschusses an.

Der Vorsitzende schlägt daher vor, den Antrag unter Verweis auf die Ankündigung von Herrn Lüttke an die Bürgerschaft zur weiteren Beratung zurückzuverweisen.

 

  Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

*Der Vermerk des Bereichs Recht ist als Anlage beigefügt.