Zur Information des Hauptausschusses wird der Ausschreibungstext der geplanten internen Stellenausschreibung vorgelegt
Interne Stellenausschreibung
B 21/2017
-Sie haben ein einschlägiges wissenschaftliches Hochschulstudium (z.B. Sozialwissenschaften) abgeschlossen oder verfügen über vergleichbare Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten?
-Sie können mehrjährige Erfahrungen in den Handlungsfeldern der Jugendhilfe und sozialen Arbeit – vorzugsweise Jugendarbeit und Gemeinwesenarbeit – wie auch in der Verwaltung in Führungspositionen nachweisen?
-Sie haben Erfahrung in der Gremienarbeit?
-Sie besitzen gründliche Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht und die Bereitschaft, sich Kenntnisse in weiteren und neuen Rechtsgebieten anzueignen?
-Sie haben die Fähigkeit, die Lebenswelt der Zielgruppen zu antizipieren und Impulse für die konzeptionelle Weiterentwicklung zu setzen?
-Sie verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen im Konfliktmanagement und Projektmanagement?
-Sie sind eine überzeugende und kommunikationsstarke Persönlichkeit?
-Sie sind offen für Veränderungen und haben die Fähigkeit diese positiv zu gestalten und voranzubringen?
-Sie zeichnen sich durch hohe Belastbarkeit aus?
- Sie haben grundlegende EDV-Kenntnisse (MS Office)?
Dann könnten Sie die richtige Mitarbeiterin / der richtige Mitarbeiter für folgende zu besetzende Planstelle sein:
Fachbereich Kultur und Bildung
Bereich Jugendarbeit -Jugendamt-
als Leiterin / Leiter des Bereiches
Entgeltgruppe 14 TVöD
Vollzeit
Grundsätzlich können sich auch BeamtInnen bewerben. Bei einem Zuschlag ist die Bewertung der Aufgaben erforderlich. Die gesetzlichen / städtischen Vorschriften (z.B. zur Stellenrelation) finden Anwendung.
Die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben sind im Wesentlichen:
- Leitung des Bereiches und Wahrnehmung der Produktverantwortung sowie der Funktion des Jugendamtsleiters für die diesem Bereich zugeordneten Aufgaben nach dem SGB VIII
- Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht für etwa 45 Mitarbeitende
- Organisation der Durchführung der zugewiesenen Teilaufgaben Offene Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Gemeinwesenarbeit sowie Geschäftsführung des Kriminalpräventiven Rates
- Personalplanung und –entscheidung
- Bearbeitung von Vorgängen und Themen mit herausragender Bedeutung und Außenwirkung
- Fachliche Weiterentwicklung des Bereiches u.a. durch Projektsteuerung
- Mitwirkung in Facharbeitskreisen innerhalb und außerhalb der Hansestadt Lübeck
- Vertretung des Bereiches innerhalb und außerhalb der Hansestadt Lübeck
- Prüfung und Unterzeichnung wichtiger Schriftstücke
- Erstellung von Vorlagen für die politischen Gremien
- Vertretung des Bereiches als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss.
Die Hansestadt Lübeck verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Frauenförderplans.
Da die Hansestadt Lübeck in diesem Bereich eine Erhöhung des Frauenanteils anstrebt, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bei sonst gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber bevorzugt berücksichtigt
Die Hansestadt Lübeck ist bemüht, das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern. Erfahrungen und Fähigkeiten aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die als Qualifikation anhand des Stellenanforderungsprofils von Bedeutung sind, werden bei der Stellenbesetzung berücksichtigt.
Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hansestadt Lübeck können sich bis zum
xx.xx.2017
beim Personal- und Organisationsservice auf diese ausgeschriebene Stelle unter Angabe der Nr. B 21/2017 schriftlich in zweifacher Ausfertigung bewerben. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung eine chronologische Aufstellung der von Ihnen in den letzten drei Jahren absolvierten internen und externen Fortbildungen bei. Es soll auch zu erkennen sein, welchen zeitlichen Umfang die Fortbildung jeweils hatte.
In Ihrer Bewerbung geben Sie bitte Ihre dienstliche und ggf. private Telefonnummer sowie Abwesenheitszeiten (Urlaub etc.) an. Ein Bewerbungsschreiben gem. Muster im Intranet[1] ist ausreichend; bitte verzichten Sie auf die Übersendung von Mappen, Heftern, Fotos etc.
Die Personalvertretung ist in diesem Besetzungsverfahren gemäß § 51 Abs. 4 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein nur auf Antrag der Bewerberin/des Bewerbers zu beteiligen. Sofern Sie eine Beteiligung wünschen, beantragen Sie dieses bitte mit Ihrer Bewerbung.
Bei Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren wenden Sie sich bitte an die Unterzeichnerin unter Telefon-Nr. 122 -1154.
Lübeck, __.____. 2017
Im Auftrag
gez.
Marion Mutz