Vorlage - VO/2017/04839  

Betreff: Bebauungsplan 05.42.00
- Triftstraße / Georg-Kerschensteiner-Straße -
Auslegungsbeschluss (5.610)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Cosack, Friederike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
15.05.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
05-42-00_ANLAGE1
05-42-00_ANLAGE2
05-42-00_ANLAGE3
05-42-00_ANLAGE4
05-42-00_ANLAGE5

Beschlussvorschlag

1.Der Bauausschuss nimmt den zum Bebauungsplan 05.42.00 Triftstraße / Georg-Kerschensteiner-Straße  erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2.Der Entwurf des Bebauungsplanes 05.42.00 – Triftstraße / Georg-Kerschensteiner-Straße – und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.

3.Der Entwurf des Bebauungsplanes 05.42.00 sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4.Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis: 

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Überwiegend zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken vorgebracht (zur Behandlung der Stellungnahmen s. Anlage 1)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Bauleitpläne nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein (Zu den mittelbaren Auswirkungen siehe Punkt 9 in der Begründung)

 

 

Ja

 


Begründung

Siehe Anlage 5.

 


Anlagen

1      Auswertungsbericht der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

2      Bebauungsplan 05.42.00. Entwurf zur öffentlichen Auslegung (Planoriginal)

3      Teil A - Planzeichnung mit Legende (verkleinerter Planauszug im DIN-A3-Format)

4      Teil B - Text (DIN-A4-Druckfassung)

5      Begründung zum Bebauungsplan 05.42.00, Entwurf zur öffentlichen Auslegung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 05-42-00_ANLAGE1 (176 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 05-42-00_ANLAGE2 (2779 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 05-42-00_ANLAGE3 (2964 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 05-42-00_ANLAGE4 (115 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 05-42-00_ANLAGE5 (5165 KB)