Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
1. Für die Gewährung des Schülerbafög ist das Amt für Ausbildungsförderung im Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt zuständig. Ab dem 1. August 2016 wurden die Leistungen und die Einkommensfreibeträge erhöht. Ich gehe davon aus, dass ab diesen Zeitpunkt sich auch die Anzahl der Antragsteller*innen erhöhte. Hierzu habe ich folgende Frage:
- Wie hat das Amt für Ausbildungsförderung sich auf die Erhöhung der Anzahl der Antragsbearbeitungen vorbereitet?
2. In der Märzsitzung 2017 wurde der Sozialausschuss darüber informiert, dass zur Hochzeit der Antragstellung drei Mitarbeiter*innen weggegangen sind und die Einarbeitung der neuen Kräfte länger gedauert habe als gedacht (vgl. LN 10.03.17). Hierzu habe ich folgende Fragen:
- Wann war dem Amt für Ausbildungsförderung bekannt, dass zur Hochzeit der Antragstellung die drei Mitarbeiter*innen weggehen?
- Wann wurden die neuen Mitarbeiter*innen eingestellt?
- Wie lange dauerte die Einarbeitung der neuen Mitarbeiter*innen?
3. Seit dem 1. August 2016 sind die Bundesländer verpflichtet, eine elektronische Antragstellung zu ermöglichen. In der Märzsitzung 2017 wurde der Sozialausschuss darüber informiert, dass es mit der Software, die das Land zur Verfügung stellte, technische Probleme gebe und diese nicht rund laufe (vgl. LN 10.03.17). Hierzu habe ich folgende Fragen:
- Wann stellte das Land der Hansestadt die Software zur Verfügung?
- Wann hat die zuständige Behörde die technischen Probleme der Software bemerkt?
- Wann und wie hat die Hansestadt das Land über die mangelhafte Software informiert?
- Wurden die Fehler beseitigt und funktioniert die Software inzwischen? Und wenn ja, seit wann?
- Hat die Hansestadt mit anderen Schleswig-Holsteinischen Städten bezüglich der fehlerhaften Software und einer verkürzten Antragstellung zusammen gearbeitet? Und wenn ja, wie?
4. Über dreihundert Schüler*innen warten seit fast einem dreiviertel Jahr auf Bafög-Leistungen, die sie dringend zum Überleben benötigen - und ohne die sie möglicherweise gezwungen sind, den Schulbesuch abzubrechen.
Antragssteller*innen haben jedoch Ansprüche auf Vorschüsse, wenn ein Antrag nicht innerhalb eines Monats entschieden wird (vgl. § 42 SGB I). Der Gesetzgeber geht jedoch davon aus, dass ein Bafög- Folgeantrag einfach zu entscheiden sei. Er konnte sich das Lübecker Schneckentempo bei der Antragsbearbeitung nicht vorstellen und schränkte das Bafög-Gesetz dahin gehend ein, dass unter bestimmten Bedingungen Vorschüsse bei einem Erstantrag gewährt werden können (vgl. § 51 BAföG)
Vorschusszahlungen bei Folgeanträgen sind im BaföG nicht geregelt. Da es sich bei den Bafögzahlungen um Sozialleistungen handelt, gehe ich davon aus, dass hier für Vorschusszahlungen die Regeln des allgemeinen Sozialrechts (§ 42 SGB I) gelten.
Die Sozialverwaltung lehnte jedoch zustehende Vorschusszahlungen mit der Begründung ab, das Land finanziere das Schülerbafög und das Computerprogramm sehe dies nicht vor (vgl LN 10.03.17).
Nach meiner Meinung spielt es für Vorschusszahlungen keine Rolle, wer die Sozialleistungen bezahlt. Hier kommt es nur darauf, wer die Hilfeleistung gewährt und wo sie beantragt wird. Unzweifelhaft wird das Schülerbafög im Amt für Ausbildungsförderung beantragt, das diese Sozialleistung gewährt und auch Vorschüsse zahlen muss. Hierzu habe ich folgende Fragen:
- Hat die Sozialverwaltung Bafögantragsteller*innen über Vorschusszahlungen und darüber, wo diese beantragt werden können und wer dafür zuständig ist, informiert?
- Ist die Sozialbehörde nicht mehr in der Lage Schülerbafögvorschüsse zu zahlen, wenn eine fehlerhafte nicht rund laufende Software diese nicht vorsieht?
5. Am 16. März versprach der Bürgermeister, Schüler*innen, die schon monatelang auf dringend benötigte Bafög-Leistungen warten müssen, schnelle Hilfe zu leisten und ihnen im Einzelfall Abschläge zu zahlen (vgl. LN 16.03.17). Hierzu habe ich folgende Frage:
- Wie vielen Antragsteller*innen wurde nach dem Versprechen des Bürgermeisters schnelle Hilfe geleistet und Abschläge gezahlt?
6. Aufgrund der öffentlichen Berichterstattung in Medien und im Sozialausschuss über die unzumutbar lange Bearbeitungszeit der Schülerbaföganträge arbeitet die Sozialverwaltung nun zwischenzeitlich mit Hochdruck an der Abarbeitung der Rückstände. Bis spätestens Ende April 2017 sollen alle Rückstände des vergangenen Jahres aufgearbeitet werden. Dies soll zum einen durch eine Optimierung der Arbeitsabläufe und zum anderen durch organisatorische Maßnahmen wie eine Urlaubssperre für die Mitarbeiter*innen und Leitungskräfte und eine Verstärkung des Teams mit zuarbeitenden Kräften erreicht werden. Hierzu habe ich folgend Fragen:
- Ab wann arbeitet die Verwaltung mit Hochdruck an der Abarbeitung der Rückstände?
- Wie und wann wurden die Arbeitsabläufe optimiert?
- Ab wann werden die organisatorischen Maßnahmen wie eine Urlaubssperre für die Mitarbeiter*innen und Leitungskräfte und eine Verstärkung des Teams mit zuarbeitenden Kräften durchgeführt?
- Wie viele Schülerbaföganträge wurden 2016 beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt und wie viele davon wurden bisher entschieden?
- Wie viel Anträge wurden vom 1. Januar bis 31. März 2017 gestellt und wann sollen die Anträge entschieden werden?
7. Warum hat die Sozialverwaltung den Sozialausschuss erst nach der öffentlichen Berichterstattung in der örtlichen Presse über die Missstände bei den Bafög-Gewährungen informiert?
8. Leistet die Hansestadt Lübeck den Opfern des Lübecker Schneckentempos bei der Antragsbearbeitung Schadensersatz – z.B. Übernahme der Zinsen für Überziehungskrediten, der Kosten für einen Wohnungswechsel nach einer Kündigung wegen Mietschulden sowie der Kosten für die Wiederaufnahme gesperrter Energielieferungen wegen Strom- und/oder Gaslieferungen?
9. Die Schüler*innensprecherin der Dorothea-Schlözer-Schule informierte im März die Sozialverwaltung darüber, dass fünf Anträge von Schüler*innen ihrer Schule noch nicht entschieden wurden. Die Sozialverwaltung versprach daraufhin, die Bearbeitung dieser Anträge vorzuziehen. Hierzu habe ich folgende Frage:
- Aus welchem Grund wurde die Bearbeitung dieser Anträge vorgezogen?