Vorlage - VO/2017/04827  

Betreff: AT zum Antrag des AM Rolf Klinkel (GAL) ? Gewährung von Sozialleistungen durch den Bereich Soziale Sicherung (TOP 11.1)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL) Bearbeiter/-in: Schulz, Jens-Uwe
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales zur Entscheidung
04.04.2017 
30. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

  1. Die Sozialverwaltung wird gebeten, dem Sozialausschuss über die Gewährung von Sozialleistungen durch den Bereich Soziale Sicherung zu berichten. Es soll berichtet werden über
    1. die einzelnen Sozialleistungen, die im Bereich Soziale Sicherungen beantragt werden;
    2. Vorschusszahlungen von Sozialleistungen durch den Bereich Soziale Sicherungen sowie über die entsprechenden Verwaltungsvorschriften;
    3. die monatliche Anzahl der Erst- und Folgeanträge der einzelnen Sozialleistungen im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. März 2017;
    4. die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Erst- und Folgeanträge der einzelnen Sozialleistungen – sowie über die Anzahl der Anträge, deren Bearbeitungszeit länger als einen Monat dauerte und dies nicht durch fehlende Mitwirkung der Antragsteller*innen verursacht wurde;
    5. die Anzahl der Ablehnungen von Erst- und Folgeanträge der einzelnen Sozialleistungen;
    6. die Anzahl der Widersprüche gegen Entscheidungen der Sozialverwaltung sowie über die durchschnittliche Dauer der einzelnen Widerspruchsverfahren und die Anzahl der Ablehnungen von Widersprüchen;
    7. die Anzahl der Klagen gegen Entscheidungen der Sozialverwaltung sowie über die Anzahl der Klageablehnungen;
    8. die monatliche Anzahl der Vorschusszahlungen für die einzelnen Sozialleistungen im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. März 2017; sowie
    9. mögliche Maßnahmen, mit denen lange Bearbeitungszeiten von Sozialleistungsanträge verhindert werden können, sowie über Maßnahmen, die die Sozialverwaltung insbesondere bei der fast dreivierteljährlichen Bearbeitungszeit der Schülerbaföganträge bisher schon getroffen hat;
  2. Die Sozialverwaltung wird gebeten, dem Sozialausschuss über Verzögerungen und Missstände bei Antragsbearbeitungen für soziale Leistungen rechtzeitig zu informieren, wenn diese
    1. nicht durch fehlende Mitwirkung der Antragsteller*innen verursacht wurden,
    2. länger als einen Monat dauert, und
    3. es sich nicht um Einzelfälle handelt.

 


Begründung

Erfolgt mündlich

 


Anlagen