Vorlage - VO/2017/04825  

Betreff: Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft vom 30.03.2017 an den Hauptausschuss; hier: Arbeit im Widerspruchsausschuss anerkennen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Wittig, Kristina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Entscheidung
25.04.2017 
61. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.8 mit VO Nr. 4752 den nachstehend  aufgeführten Antrag der Fraktion Freie Wähler & DIE LINKE mit Mehrheit an den Hauptausschuss überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen !

 

(Arbeit im Widerspruchsausschuss anerkennen)

 

 

Die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck wird wie folgend ergänzt:

 

(Ergänzung ist fett und kursiv)

 

Mitglieder der Beiräte

 

Mitglieder von Beiräten gem. § 47 d GO (sonstige Beiräte) und Beiräten aufgrund spezialgesetzlicher Regelung (vgl. Abs. 1), sowie Widerspruchssitzung sozial erfahrener Personen in Angelegenheiten nach § 116 SGB XII, erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Beiräte ein Sitzungsgeld in Höhe des Betrages nach Abs. 6 Satz 1. Entsprechendes gilt im Vertretungsfall für deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

 

Auftrag an:

 

1.101 Bürgermeisterkanzlei

(als geschäftsführender Bereich)