Vorlage - VO/2017/04805  

Betreff: Nutzung des ehemaligen Tierparkgeländes
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.820 - Stadtwald Bearbeiter/-in: Mahnkopf, Rüdiger
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
16.05.2017 
35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013-2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
18.05.2017 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft hat am 29. September 2016 folgenden interfraktionellen Antrag der Fraktionen CDU, BfL, Freie Wähler & DIE LINKE und SPD zur Nutzung des Tierparkgeländes mit Mehrheit in ergänzter Fassung angenommen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob das Gelände des ehemaligen Tierparks gemeinsam mit der Lübecker Kreisjägerschaft, dem Stadtwald und interessierten Naturschutzverbänden zu einem Umweltbildungszentrum entwickelt werden könnte.

 

Ergänzung Antrag FDP-Fraktion:

Der aus dem interfraktionellen Antrag resultierende Bericht möge auch die Situation zur Beseitigung der auf dem Tierparkgelände vorhandenen Altlasten beinhalten.

 


Begründung

Der ehemalige Tierpark in der Waldstraße wurde zum Jahresende 2011 geschlossen. Das ehemalige Tierparkgelände gehört zu einem nach Natura-2000 geschützten EU-Vogelschutzgebiet mit dem Schwerpunkt Mittelspecht und ist Teil eines Landschaftsschutzgebietes. Von seiner Zweckbestimmung her ist es daher als Wald zu entwickeln. Verwalter dieser Fläche ist der Bereich Stadtwald der Hansestadt Lübeck. Der Stadtwald  verfolgt das Entwicklungsziel, dieses Gelände den Bürgerinnen und Bürger wieder als Erholungswald zur Verfügung zu stellen.

 

Hierzu wurden im Spätherbst 2016 alle noch vorhandenen Baulichkeiten durch eine Fachfirma abgebrochen und fachgerecht entsorgt. Vor der Durchführung von Rückbaumaßnahmen wurden Sachverständige beauftragt, zu untersuchen, ob und in welchem Umfang die betroffenen Gebäude aktuell von Fledermäusen und Brutvögeln genutzt werden und ob ggf. artenschutzrechtliche Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen oder eine Ausnahmegenehmigung der Oberen Naturschutzbehörde erforderlich werden. Das Ergebnis war negativ.

 

Das Gelände ist nunmehr in einem verkehrssicheren Zustand und frei von vorhandenen Altlasten, so dass die Umzäunung entfernt  und den Erholungssuchenden zugänglich gemacht werden konnte.

 

Mitte 2016 war der Vorsitzende der Lübecker Kreisjägerschaft an den Fachbereich Umwelt-, Sicherheit und Ordnung herangetreten und hatte seine Idee vorgetragen, in ehemaligen Tierparkgebäuden ein Informationszentrum einzurichten und u. a. durch Mitglieder der Kreisjägerschaft naturkundliche Führungen mit dem Schwerpunkt Zusammenhänge zwischen dem Stadtwald und den Wildtieren anzubieten. Dies wurde im gemeinsamen Gespräch erörtert und aus baurechtlichen Gründen verworfen. Es besteht Einvernehmen mit der Kreisjägerschaft, dass weiterhin nach einem geeigneten Gebäude für die Zwecke eines Umweltbildungszentrums gesucht werden soll. In so ein Zentrum sollten sich aber neben der Kreisjägerschaft auch interessierte Umweltverbände sowie seitens der HL der Bereich Stadtwald und das Museum für Natur und Umwelt inhaltlich einbringen.

 

Weiterhin wird die Kreisjägerschaft sich in die Ausgestaltung von den geplanten Lehr- bzw. Erlebnispfaden des Bereiches Stadtwald inhaltlich mit einbringen.

 


Anlagen