Vorlage - VO/2017/04781  

Betreff: Westerauer Stiftung: Eröffnungsbilanz zum 1.1.2010 (VO/2015/02918) und Jahresabschluss zum 31.12.2010 (VO/2016/04279)

Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Bürgermeister Bernd Saxe
2. Senator Sven Schindler
Bezüglich:
VO/2015/02918
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Beteiligt:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
16.05.2017 
62. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.05.2017 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
StiftungWSEB-Bericht2010mitAnlagen
StgnvH_SStiftungWSzurRPA_EB_2016-04-18
20160428StiftungWSRPAAbschlWertgzStgnPruefberi
AnlageWSJA2010Bilanz_ER_FR_Anhang
20160725BerichtJA2010WSJuli2016xer
20161025StgnH_SueberdiePfgzuJA2010WesterauerSt
WestStftgabschlWertungzurStgvom14102016

Beschlussvorschlag

 

1)      Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage beigefügte Eröffnungsbilanz zum 1.1.2010 der Westerauer Stiftung nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein.

 

2)      Die Bürgerschaft beschließt den als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2010 und den Lagebericht der Westerauer Stiftung nach
§ 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein. Der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 15.066,01 € ist den Zweckrücklagen zuzuführen.

 


Verfahren

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

1.140 - Rechnungsprüfungsamt:

siehe anliegende Prüfberichte

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein, da nicht relevant

Begründung:

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch§ 95 n Abs. 3 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Zu 1) Neben der Hansestadt Lübeck hat gleichzeitig auch die Westerauer Stiftung ihr Rechnungswesen zum 1.1.2010 auf die Doppik gem. GemHVO S-H, umgestellt und hierzu durch den Bereich 1.201 – Haushalt und Steuerung eine Eröffnungsbilanz nach § 54 GemHVO-Doppik erstellt. Diese ist spätestens mit dem ersten Jahresabschluss vorzulegen.

 

Zu 2) Der erste doppische Jahresabschluss 2010 der Westerauer Stiftung wurde erstellt und liegt mit dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vor. Abschließend wird darin festgestellt:

„Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage der Westerauer Stiftung.“

 

Im Prüfbericht zur Eröffnungsbilanz (siehe zu 1) wurde diese Bestätigung des Rechnungsprüfungsamtes noch unter Vorbehalt erteilt, ohne dass konkrete Korrekturerfordernisse benannt wurden.

 

Korrekturen an der Eröffnungsbilanz können nach § 56 GemHVO-Doppik noch im fünften doppischen Jahresabschluss erfolgsneutral umgesetzt werden. Für die Westerauer Stiftung ist dies der zurzeit in Aufstellung befindliche Jahresabschluss 2014. Korrekturen, die erst anschließend umgesetzt werden müssen, belasten oder entlasten danach das Jahresergebnis der Stiftung.

 

Die Eröffnungsbilanz 2010 und der Jahresabschluss 2010 wurden vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfungsfeststellungen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung und die abschließende Wertung des Rechnungsprüfungsamtes wurden im Rechnungsprüfungsausschuss zuletzt am 10.11.2016 abschließend behandelt, so dass nun die Bürgerschaft über die Eröffnungsbilanz und den Jahresabschluss 2010 beschließen kann.

 

Hinsichtlich ausführlicher Angaben zum Jahresabschluss mit dem Lagebericht sei auf die Anlagen verwiesen.

 

Nach § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein gelten die Vorschriften über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden auch für kommunale Stiftungen.

 

Nach § 95 n Abs.3 und 4 GO hat die Bürgerschaft konkret über den Jahresabschluss und über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. Im vorliegenden Fall des Jahresüberschusses von 15.066,01 € empfiehlt die Stiftungsverwaltung die Zuführung zur Zweckrücklage. Bei der Erstellung der inzwischen vorliegenden Folgejahresabschlüsse wurde von dieser Beschlussfassung ausgegangen. Die aufgestellten Jahresabschlüsse 2010 bis 2013 wurden inzwischen an das Finanzamt übermittelt, damit die Gemeinnützigkeit der Stiftung erhalten bleibt.

 


Anlagen

Zu Punkt 1) Anlage Nr. 1-3

Zu Punkt 2) Anlage Nr. 4-7

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich StiftungWSEB-Bericht2010mitAnlagen (319 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich StgnvH_SStiftungWSzurRPA_EB_2016-04-18 (4075 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 20160428StiftungWSRPAAbschlWertgzStgnPruefberi (29 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich AnlageWSJA2010Bilanz_ER_FR_Anhang (7209 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 20160725BerichtJA2010WSJuli2016xer (1188 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich 20161025StgnH_SueberdiePfgzuJA2010WesterauerSt (261 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich WestStftgabschlWertungzurStgvom14102016 (55 KB)    
Stammbaum:
VO/2015/02918   Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stiftung Westerauer Stiftung (Stichtag: 01.01.2010)   1.140 - Rechnungsprüfungsamt   Blanko
VO/2017/04781   Westerauer Stiftung: Eröffnungsbilanz zum 1.1.2010 (VO/2015/02918) und Jahresabschluss zum 31.12.2010 (VO/2016/04279)   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich