Visuelle Assistenzsoftware öffnen. Mit der Tastatur erreichbar über ALT + 1

Vorlage - VO/2017/04752  

Betreff: FREIE WÄHLER & DIE LINKE: Arbeit im Widerspruchsausschuss anerkennen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion FREIE WÄHLER & DIE LINKE Bearbeiter/-in: Voht, Gregor
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   

Begründung

Beteiligung sozial erfahrener Dritter sind vor dem Erlass des Verwaltungsaktes über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art nach § 116 SGB XII zu hören. Die Hansestadt Lübeck hat sich für den Weg entschieden eine durch die Fraktionen ernannten Kreis dem gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Es steht den Kommunen frei auch andere allerdings kostspielerische Verfahren zu finden, z.B. durch Gutachter.

 

Die Sitzungsteilnehmenden bekommen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit keine Aufwandspauschale wie andere Ausschussmitglieder und Beiräte. Es gibt auch keine Fahrtkosten oder der Gleichen. Es wäre nur gerecht hier eine Aufwandsentschädigung für die rund vier Sitzungen im Jahr zu zahlen.

 


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2017/04752   FREIE WÄHLER & DIE LINKE: Arbeit im Widerspruchsausschuss anerkennen   Geschäftsstelle der Fraktion FREIE WÄHLER & DIE LINKE   Antrag der Frak FREIE WÄHLER & DIE LINKE
VO/2017/04945   AT zu FREIE WÄHLER & DIE LINKE: Arbeit im Widerspruchsausschuss anerkennen   Geschäftsstelle der Fraktion FREIE WÄHLER & DIE LINKE   Antrag der Frak FREIE WÄHLER & DIE LINKE