Vorlage - VO/2017/04751  

Betreff: BfL: Schaffung von Beschäftigungsangeboten für ausländische Flüchtlinge im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der BfL Fraktion Bearbeiter/-in: Zander, Anica
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftrag, Beschäftigungsangebote für ausländische Flüchtlinge im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes zu schaffen. Zur Umsetzung des zu erstellenden Konzeptes sollen Vereinbarungen mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden geschlossen werden.

 


Begründung

Sachdarstellung:

Im Jahr 2015 wurden der Hansestadt Lübeck 600 Asylbewerber neu zugewiesen. Aktuell sind in der Stadt 3000 Asylbewerber untergebracht. Weitere 362 Personen sind aufgrund der festgelegten Quote bis September 2017 noch aufzunehmen. Dem Personenkreis ist es grundsätzlich nicht gestattet, Arbeit aufzunehmen. Nach den Vorschriften des AsylbLG sollen, so weit wie möglich, bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden, um den Personenkreis Beschäftigungsmöglichkeiten bieten zu können. Aus diesem Grund soll mit den Sozialverbänden und dem Diakonischen Werk Lübeck die Konzeption „Beschäftigungsangebot für Flüchtlinge als Teil der Willkommenskultur in Lübeck“ erarbeitet werden. Die Konzeption wird dem Sozialausschuss näher vorgestellt.

Ziel des Projektes:

Das Projekt wird als Teil der Willkommenskultur im Landkreis Harburg erfolgreich betrieben. Durch die Tätigkeit und Beschäftigung sollen Flüchtlinge ein „sichtbarer“ Teil der Gesellschaft werden. Akzeptanz soll geschaffen, Berührungsängste abgebaut werden. Die Flüchtlinge und Asylbewerber erhalten die Möglichkeit, ihren Tagesablauf strukturiert zu gestalten, sich im direkten Kontakt zu verständigen. Die Beschäftigungsstellen profitieren von der Erledigung zusätzlicher Arbeiten und erfahren in einigen ehrenamtlichen Bereichen Erleichterung. Neben der Zielvorgabe des Projektes, 200 Teilnehmer/-innen innerhalb des ersten Jahres, auf freiwilliger Basis, in eine adäquate Beschäftigung zu vermitteln, stand primär die Schaffung geeigneter Vermittlungsstrukturen an. Dazu gehörte die Bekanntmachung des Projektes bei potentiellen Beschäftigungsstellen, bei den Teilnehmer/- innen selbst, sowie den örtlichen Unterstützerkreisen, bei den Flüchtlingsberatungs-stellen der freien Wohlfahrtsverbände (zuständig für dezentrale Unterkünfte) wie auch bei denen der zentralen Unterkunftsbetreiber.

Kosten:

Die erforderlichen Kosten können aus den Finanzkonten der Leistungen für Asylbewerber übernommen werden.

 

 

 


Anlagen