Vorlage - VO/2017/04745
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge beschließen, dass in den Preistarif der Lübecker Schwimmbäder folgende Ergänzung aufgenommen wird:
„Menschen mit Behinderung (ab einem Grad der Behinderung von 50) erhalten eine Ermäßigung von 50% des jeweiligen Preises. Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis. Ist im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ vermerkt, erhält eine Begleitperson freien Eintritt.“
Begründung
Unabhängig von der wirtschaftlichen Situation, sollen Menschen mit Behinderung einen Nachteilsausgleich bei der Nutzung der Lübecker Schwimmbäder erhalten. Eine vollständige Barrierefreiheit der Bäder ist nicht gegeben und absehbar auch nicht erreichbar.
Der freie bzw. reduzierte Eintritt für eine Begleitperson ist erforderlich, da Menschen mit Behinderung häufig erst mit persönlicher Assistenz in der Lage sind, ein Schwimmbad zu nutzen (sei es durch die Hilfe beim An- und Auskleiden, bei der Orientierung, etc.).
Der Behindertenrat der Hansestadt Lübeck hat bei einer Schwimmbadbegehung ebenfalls die begrenzte Barrierefreiheit festgestellt und die Forderung nach einem Nachteilsausgleich formuliert.
Anlagen