Vorlage - VO/2017/04734  

Betreff: Gemeinsame Empfehlung des Bauausschusses (federführend) und des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zum Antrag der GAL-Fraktion betr. Ankündigung von Fällung von Bäumen bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen (Sitzung der Bürgerschaft am 26. Januar 2017 - VO/2017/04500)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.05.2017 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Die Bürgerschaft hat den nachstehend aufgeführten Antrag der GAL-Fraktion einstimmig an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und den Bauausschuss (federführend) überwiesen und anschließend eine erneute Beratung in der Bürgerschaft beschlossen:

Ankündigung von Fällungen von Bäumen bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen

Zukünftig wird immer dann, wenn Bäume im Zuge von Bau- und Sanierungsmaßnahmen gefällt werden sollen, in Vorlagen des Ausschusses oder der Bürgerschaft gesondert darauf hingewiesen – analog zu dem Hinweis auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung hat sich in seiner Sitzung am 21.02.2017 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 21.02.2017

Zu 4.4.1Antrag aus der Bürgerschaft vom 26.01.2017 (VO/2017/04500)

Ankündigung von Fällung von Bäumen bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen

 

Herr Wegner schlägt die gemeinsame Beratung des Antrags der GAL mit dem Antrag der BfL vor. Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag einstimmig zu.

Im Ausschuss werden die Anträge unter Beteiligung der Ausschussmitglieder Dr. Lengen, Mählenhoff, Wind-Olßon, Metzner, Dedow, Schubert und Wegner sowie des Bürgerschaftsmitglieds Mentz kontrovers diskutiert. Ein Teil der Vorgenannten hält die Vorlagen in der jetzigen Form für ausreichend, man werde dadurch umfassend informiert, der andere Teil plädiert für die in den beiden Anträgen geforderten Punkte.

 

Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Frau Dowideit welches der Ausschuss bei

4- Jastimmen, 8-Neinstimmen und 2-Stimmenthaltungen mehrheitlich ablehnt.

 

Herr Schubert beantragt die Vertagung der beiden Anträge, was der Ausschuss bei

5- Jastimmen, 9-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich ablehnt.

 

Herr Hinsen gibt zu bedenken, dass die Anträge nahezu jede B-Plan-Vorlage beträfen. Bei einer zusammenfassenden Angabe der „zu fällenden Bäume“ auf der Beschlussvorlage würde ein einzelner, bei der Abwägung zu berücksichtigender Belang, förmlich herausgestellt. Damit werde zwangsläufig der Eindruck befördert, dem Belang der Erhaltung von Bäumen käme im Rahmen der Abwägung generell eine besonders gewichtige Bedeutung zu. Eine solche generelle Vorwegabwägung stehe jedoch dem Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB grundsätzlich entgegen, wonach die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gleichberechtigt gegeneinander und untereinander abzuwägen seien. Des Weiteren würden Vorlagen idealerweise vor dem Bauausschuss und der Bürgerschaft im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beraten. Nach Absprache mit dem Fachbereich 5 werde man künftig verstärkt auf diesen Umstand achten, sofern es nicht aufgrund der Sitzungsabstände zu erheblichen Verfahrensverzögerungen kommen könnte.

 

Herr Dr. Lengen beantragt die nachfolgende Ergänzung zum Antrag der GAL-Fraktion (VO/2017/04500) als Empfehlung des Ausschusses an die Bürgerschaft:

 

„Zukünftig wird immer dann, wenn geschützte Bäume gemäß Baumschutzsatzung im Zuge von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen gefällt werden sollen, in Vorlagen des Ausschusses oder der Bürgerschaft gesondert darauf hingewiesen – analog zu dem Hinweis auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.“

 

Der Ausschuss stimmt der Ergänzung bei 8 - Jastimmen, 6 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen mehrheitlich zu und empfiehlt der Bürgerschaft im Sinne des ergänzten Antrags zu verfahren

 

 

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.03.2017 ebenfalls mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

 

Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses am 06.03.2017

Zu 5.3.5Antrag aus der Bürgerschaft vom 26.01.2017 (VO/2017/04500)

Ankündigung von Fällung von Bäumen bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen

 

Herr Howe teilt mit, dass er den Antrag so abstimmen lassen möchte, wie er ursprünglich seitens der GAL-Fraktion gestellt worden sei und nicht in der Fassung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung.

 

Herr Quirder beantragt über den Antrag in der unten stehenden ergänzten Fassung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung abzustimmen.

 

Ergänzte Fassung:

„Zukünftig wird immer dann, wenn geschützte Bäume gemäß Baumschutzsatzung im Zuge von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen gefällt werden sollen, in Vorlagen des Ausschusses oder der Bürgerschaft gesondert darauf hingewiesen – analog zu dem Hinweis auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.“

 

Herr Senator Boden weist darauf hin, dass das aufgrund von Planungen notwendige Fällen von Bäumen im Rahmen der Bauleitplanung nachvollziehbar geregelt sei.

 

Herr Lötsch führt aus, dass diese Maßnahmen in der Vorlage selber stünden und daher nicht noch zusätzlich auf die erste Seite müssten.

 

Herr Schröder erläutert, dass es sich bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen um eine Verfahrensfrage handele, die auf dem Deckblatt aufgeführt werden könne, bei der Auflistung der Bäume hingegen um eine inhaltlichen Einzelaspekt, der im Rahmen der sachgerechten Abwägung neben anderen Belangen abzuarbeiten sei und nicht auf das Deckblatt vorgezogen werden solle. Dies widerspräche auch formalen Kriterien einer Abwägung im B-Planverfahren.

 

Frau Metzner sieht die Außenwirkung auf die Bürger, wenn es um Baumfällungen geht und daher plädiert sie dafür, wie im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung abzustimmen.

 

Herr Voht sieht die Zuständigkeit des Bauausschusses nicht darin, Formblätter der Verwaltung zu ändern.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Quirder abstimmen (den Antrag in der ergänzten Fassung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung abzustimmen).

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag von Herrn Quirder:6 Stimmen

Gegen den Antrag von Herrn Quirder:7 Stimmen

Enthaltungen:2 Stimmen

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Quirder mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den unveränderten Antrag der GAL-Fraktion abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:1 Stimme

Gegen den Antrag:10 Stimmen

Enthaltungen:4 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich den Antrag abzulehnen.