Die Bürgerschaft hat den nachstehend aufgeführten Antrag der BfL-Fraktion einstimmig an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und den Bauausschuss (federführend) überwiesen und anschließend eine erneute Beratung in der Bürgerschaft beschlossen:
Ankündigung von Fällungen von Bäumen bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Die Verwaltung soll die Vorlagen für Planungen und Vorhaben, deren Umsetzung mit der Fällung von Bäumen mit einem Stammumfang von mindestens 50cm, gemessen in 1,30m Höhe, einhergehen kann, auf der ersten Seite mit einem hervorgehobenen Hinweis versehen, aus der sich Anzahl, Art, ungefähres Alter und ungefähre Höhe der betroffenen Bäume begibt. Diese Vorlagen sind zuerst im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zu beraten.
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung hat sich in seiner Sitzung am 21.02.2017 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:
Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 21.02.2017
Zu 4.4.2Antrag aus der Bürgerschaft vom 26.01.2017 (VO/2017/04535)
Ankündigung von Fällung von Bäumen bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Herr Wegner schlägt die gemeinsame Beratung des Antrags der GAL mit dem Antrag der BfL vor. Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag einstimmig zu.
Im Ausschuss werden die Anträge unter Beteiligung der Ausschussmitglieder Dr. Lengen, Mählenhoff, Wind-Olßon, Metzner, Dedow, Schubert und Wegner sowie des Bürgerschaftsmitglieds Mentz kontrovers diskutiert. Ein Teil der Vorgenannten hält die Vorlagen in der jetzigen Form für ausreichend, man werde dadurch umfassend informiert, der andere Teil plädiert für die in den beiden Anträgen geforderten Punkte.
Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Frau Dowideit welches der Ausschuss bei
4- Jastimmen, 8-Neinstimmen und 2-Stimmenthaltungen mehrheitlich ablehnt.
Herr Schubert beantragt die Vertagung der beiden Anträge, was der Ausschuss bei
5- Jastimmen, 9-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich ablehnt.
Herr Hinsen gibt zu bedenken, dass die Anträge nahezu jede B-Plan-Vorlage beträfen. Bei einer zusammenfassenden Angabe der „zu fällenden Bäume“ auf der Beschlussvorlage würde ein einzelner, bei der Abwägung zu berücksichtigender Belang, förmlich herausgestellt. Damit werde zwangsläufig der Eindruck befördert, dem Belang der Erhaltung von Bäumen käme im Rahmen der Abwägung generell eine besonders gewichtige Bedeutung zu. Eine solche generelle Vorwegabwägung stehe jedoch dem Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB grundsätzlich entgegen, wonach die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gleichberechtigt gegeneinander und untereinander abzuwägen seien. Des Weiteren würden Vorlagen idealerweise vor dem Bauausschuss und der Bürgerschaft im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beraten. Nach Absprache mit dem Fachbereich 5 werde man künftig verstärkt auf diesen Umstand achten, sofern es nicht aufgrund der Sitzungsabstände zu erheblichen Verfahrensverzögerungen kommen könnte.
Herr Schubert lässt über den Antrag der BfL-Fraktion abstimmen.
Der Ausschuss spricht sich bei 3 - Jastimmen, 11 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen mehrheitlich gegen den Antrag aus und empfiehlt der Bürgerschaft, den Antrag abzulehnen.
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.03.2017 ebenfalls mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:
Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses am 06.03.2017
Zu 5.3.4Antrag aus der Bürgerschaft vom 26.01.2017 (VO/2017/04535)
Ankündigung von Fällung von Bäumen bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Herr Rosenbohm erläutert, dass es der BfL-Fraktion bei der Antragstellung nicht bekannt gewesen sei, dass der Bereich Stadtgrün und Verkehr, das in der letzten Sitzung vorgestellte Baumkataster einrichte.
Herr Rosenbohm teilt mit, dass der Antrag zurückgezogen werde.