Vorlage - VO/2017/04700  

Betreff: II. Teilaufhebung (endgültige Aufhebung) des Sanierungsgebietes "Block 4 Rosenstraße"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Maaß, Birgit
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.05.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.06.2017 
31. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Block 4 Satzungsbeschluss mit Lageplan
Block 4 Grundstücksflächen

Beschlussvorschlag

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur endgültigen Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Block 4 - Rosenstraße“ (II. Teilaufhebung) wird beschlossen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes ist aufzuheben, sobald die Sanierung durchgeführt ist (§ 162 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch - BauGB). Diese Rechtspflicht ergibt sich aus Art. 14 Grundgesetz, da nach Durchführung der Sanierung eine Beschränkung des Eigentums und anderer Rechtspositionen entsprechend den sanierungsrechtlichen Bestimmungen des BauGB nicht mehr erforderlich ist.

 

Weil die städtebaulichen und baulichen Missstände im Block 4 weitgehend behoben waren, erfolgte am 23.10.2003 eine Teilaufhebung. Nur bei wenigen Grundstücken verblieb der Sanierungsvermerk im Grundbuch. Dadurch war neben dem möglichen Einsatz von Städtebaufördermitteln auch eine erhöhte steuerliche Abschreibung für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen möglich.

 

In dem Städtebauförderungsprogramm „Sanierung und Entwicklung“ stehen jetzt keine Städtebauförderungsmittel mehr zur Verfügung, die für diese Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten eingesetzt werden könnten. Somit ist das Sanierungsgebiet aufzuheben.

 

Demgemäß wird vorgeschlagen, die endgültige Aufhebung des Sanierungsgebietes „Block 4 – Rosenstraße“ zu beschließen. Die hiervon betroffenen Grundstücksflächen ergeben sich im Einzelnen aus der Anlage 2 zu dieser Vorlage.

 

Die Erhebung der Ausgleichsbeträge ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde gemäß §§ 154 ff. BauGB. Die erhobenen Beträge sind haushaltsneutral, da diese unverzüglich über die Grundstücks-Gesellschaft „Trave“ mbH – Sanierungsträgerin der Hansestadt Lübeck – mit der Investitionsbank Schleswig – Holstein nach den Städtebauförderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein abgerechnet werden müssen.

 


Anlagen

1Block 4  Satzungsbeschluss mit Lageplan

2Block 4  Grundstücksflächen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Block 4 Satzungsbeschluss mit Lageplan (118 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Block 4 Grundstücksflächen (11 KB)