Vorlage - VO/2017/04695  

Betreff: Antwort auf die Anfrage gem §16 GO, BM Katja Mentz, Verteilung der Stadtzeitung VO/2017/04649
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.130 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Dorel, Nicole
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
30.03.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage gem. §16 GO, BM Katja Mentz, Verteilung der Stadtzeitung

 

  1. Wie hoch ist die Auflage der Stadtzeitung?
  2. Wie ist die Verteilung der Stadtzeitung zwischen Wittich Verlag und Hansestadt Lübeck vertraglich geregelt?
  3. Wird den Austrägern und Austrägerinnen Mindestlohn gezahlt? Wenn nein, wie ist die Bezahlung geregelt?
  4. Woran liegt es, dass ganze Stadtteile keine Stadtzeitung erhalten oder diese sehr unregelmäßig erhalten?

 

 

 


Begründung

  1. Die Stadtzeitung erscheint aktuell in einer Auflage von 109.000 Stück

 

  1. Der Verlag + Druck Linus Wittich KG ist für die unentgeltliche Verteilung der Lübecker Stadtzeitung an alle erreichbaren Haushalte verantwortlich. Mit der Verteilung der Lübecker Stadtzeitung ist die Walter Werbung Lübeck beauftragt.

 

  1. Die Walter Werbung Lübeck zahlt den gesetzlichen Mindestlohn.

 

  1. Anhand regelmäßiger unangemeldeter Stichproben wird die Verteilung im gesamten Stadtgebiet überprüft. Eine Prüfung der pauschalen Behauptung, das ganze Stadtteile keine oder nur unregelmäßig eine Stadtzeitung erhalten, kann ohne konkrete Hinweise nicht erfolgen. Konkreten Beschwerden wird unmittelbar nachgegangen, Missstände werden unverzüglich behoben.

 

 

 


Anlagen