Vorlage - VO/2017/04674  

Betreff: AT Antrag zu VO/2016/04616 TOP 5.7
SPD&CDU: Verlässliche Regeln bei Ferienwohnungen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Otte, Christine   
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.02.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister möge berichten,

 

-          ob und wenn ja in welcher Form bei der Ausarbeitung des Gesetzes zur Anpassung des Städtebaurechts eine Beteiligung von besonders betroffenen von Städten, Kommunen und Kreisen, wie z.B. der Hansestadt Lübeck, stattgefunden hat.

 

-          Welche Auswirkungen hat das Gesetz zur Anpassung des Städtebaurechts, das auch die rechtliche Einordnung von Ferienwohnungen umfasst, auf den Standort Lübeck.

 

-          Wird die für die Hansestadt Lübeck vorgesehene Satzung zum Zweckentfremdungs­verbot von Wohnungen in Lübeck, die eine Begrenzung von Ferienwohnungen im Bereich der Altstadt vorsah, umsetzbar sein?

 


Begründung

 

Im Bundestag wird derzeit das Gesetz zur Anpassung des Städtebaurechts, das auch die rechtliche Einordnung von Ferienwohnungen umfasst, beraten. Die Beschlussfassung im Bundestag soll Anfang März erfolgen. Das Gesetz sieht vor, dass Kommunen in Bebauungsplänen auszuweisen können, ob und in welchem Umfang und mit welchen Auflagen Ferienwohnungen in Wohngebieten zugelassen werden. Dabei sollen Ferienwohnungen mit kleinen Beherbergungsbetrieben und mit nicht störenden Gewerbebetrieben gleichgesetzt werden.

 


Anlagen