Vorlage - VO/2017/04667  

Betreff: Aufhebung eines im Finanzplan/Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2017 bestehenden Sperrvermerkes für die Erschliessungsmaßnahme Baggersand (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.05.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
16.05.2017 
62. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.05.2017 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 2 - Baggersand_Lagep_A4

Beschlussvorschlag

Der bei dem Produktsachkonto 541001 738.7852000 Gemeindestraßen / Bagger-sand / Tiefbaumaßnahmen bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs.2 GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2017 wird aufgehoben. Die durch die Verkaufserlöse gedeckten Haushaltsmittel in Höhe von 4.000.000 Euro werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung freigegeben.
 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

Ergebnis:

 

1.201 - Haushalt und Steuerung

2.280 - Liegenschaften

5.610 - Stadtplanung

5.691 - Lübeck Port Authority

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch die Aufhebung des Sperrvermerkes  nicht berührt werden.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

Neu

 

 

Freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch GemHVODoppik

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2017 noch nicht vor, so dass die Maßnahme gemäß §12 Abs.2
GemHVODoppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.

Da die HU-Bau nunmehr vorliegt, kann der Sperrvermerk aufgehoben werden und gleichzeitig die Mittel im Finanzplan 2017 in Höhe von 4.000.000 Euro für die Baumaßnahme Baggersand (Produktsachkonto 541001 738.7852000) freigegeben werden.

 

Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um die zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Erschließung des neuen Baugebietes Baggersand/Fischereihafen, die für den Verkäufer Hansestadt Lübeck im Beschluss der Bürgerschaft im Januar 2017 zum Verkauf der Bauflächen verpflichtend übernommen wurden. Dies sind im Speziellen:

 

 

 

a) die Herstellung der durch den Wegfall des Parkplatzes Baggersand benötigten Ersatzparkplätze auf der im Bebauungsplan festgelegten Fläche nördlich der Travemünder Landstraße.
Auf dem Parkplatz Baggersand befinden sich derzeit ca. 400 PKW- und ca. 15 Busparkplätze. Die Verlagerung dieser Parkplätze ist die Voraussetzung für die Entwicklung von neuen Wohnbauflächen auf dieser Fläche und deren Übergabe an den Käufer. Eine Ersatzfläche für die Parkplätze ist im Bebauungsplan nördlich der Travemünder Landstraße ausgewiesen. In diesem Bereich soll auch ein Ersatz für die im Bereich Fischereihafen künftig wegfallenden privaten Stellplätze für Wohnmobile geschaffen werden. Die Busparkplätze werden an das nördliche Vorfeld des Skandinavienkais verlegt; hierfür ist eine Neuordnung von Teilflächen erforderlich. Bauherr für diese Maßnahmen ist der Bereich Stadtgrün und Verkehr.

Das im östlichen Bereich des Baufeldes befindliche Streugutlager der Entsorgungsbetriebe ist ebenfalls zu verlagern. Der einschlägige Bebauungsplan weist auch hierfür eine Fläche nördlich der Travemünder Allee im südwestlichen Anschluss an die neuen Parkplätze aus.

 

 

b) die Verlagerung der Kreisstraße 3 auf die im Bebauungsplan festgesetzte neue Trasse zwischen der Travemünder Landstraße und der Straße Auf dem Baggersand.

Die Kreisstraße 3 verläuft heute über die Travemünder Landstraße und die Straße Auf dem Baggersand zum Fähranleger Richtung Priwall. Aufgrund der spitzwinkligen Aufmündung der Straße Auf dem Baggersand auf die Travemünder Landstraße und der damit verbundenen Problematik für größere bzw. längere Fahrzeuge wird die K 3 neu angebunden. Die neue Trasse ist im Bebauungsplan festgesetzt. Die Verlegung der Trasse ist durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr im Zuge der Baureifmachung umzusetzen.


 

c) die Durchführung der durch die Verlagerung der Parkplätze und der Kreisstraße 3 sowie durch die sonstigen Straßenbaumaßnahmen im Bereich der Travemünder Landstraße / Auf dem Baggersand erforderlich werdenden Ausgleichsmaßnahmen.

 

 

Die Haushaltsmittel werden nach Freigabe des Haushaltes durch das Innenministerium umgehend benötigt, da die Durchführung der Baumaßnahme mit Baubeginn der Ersatzparkplätze im Spätsommer und Bau der Ersatzstraße bis zum Sommer 2018 Voraussetzung für die Bebaubarkeit der jetzigen Parkplatzfläche Baggersand sind. Zur Vergabe der weiteren Planungsleistungen an das externe Planungsbüro und zur Ausschreibung der Straßenbaumaßnahmen müssen die Finanzmittel bereitstehen.

 

 

 


Anlagen

Anlage 1 - keine

Anlage 2 - Übersichtsplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Anlage 2 - Baggersand_Lagep_A4 (786 KB)