Vorlage - VO/2017/04639
|
Beschlussvorschlag
Die 12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: | X | 1.300 – Bereich Recht: keine rechtlichen Bedenken |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da der Personenkreis nicht direkt betroffen ist. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
|
| vorgeschrieben durch: |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
|
| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Mit der Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck erfolgt eine Anpassung der Rechtsnorm im § 6 der Hauptsatzung. Aufgrund der Umstellung auf die doppelte Buchhaltung (Doppik) ist eine redaktionelle Anpassung im § 6 Absatz 2 Ziff. 1 notwendig.
Vorher wurde der § 94 Abs. 3 S. 2 GO angewandt, jetzt § 95 n Abs. 3 GO.
Mit den Änderungen in § 15 Abs. 2 und Abs. 6 Hauptsatzung erfolgt die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 24.11.2016, TOP 10.31, VO/2016/04402. Im Rahmen dieses Beschlusses wurde eine Erhöhung auf 80 % des nach der EntschVO möglichen Höchstbetrages für die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Bürgerschaft und für das Sitzungsgeld der bürgerlichen Ausschussmitglieder beauftragt.
Anlagen
12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck Anlage 1
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | 12. Änderungssatzung (45 KB) |